Die Staatsarchive sichern wertvolle Unikate zur Geschichte Hessens, die eines Tages Forschung und Öffentlichkeit Zeugnis unserer Zeit geben können, staatliches Handeln dauerhaft transparent und nachvollziehbar halten oder Betroffenen zur Wahrung ihrer berechtigten Belange verhelfen können.
Die Staatsarchive entscheiden, was aus der große Anzahl der in Dienststellen des Landes Hessen entstandenen digitalen wie analogen Unterlagen für alle Zeiten aufbewahrt und was vernichtet wird. Sie gestalten damit auch den Blick der Zukunft auf die Gegenwart mit. Sie kooperieren bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe eng mit den schriftgutproduzierenden Dienststellen, denen eine zentrale und aktive Rolle im Aussonderungsverfahren zukommt.
Aussonderungsverfahren
Die Dienststellen bieten sämtliche für ihre Aufgabenerfüllung nicht mehr benötigte Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen den Staatsarchiven zur Übernahme an, spätestens jedoch 30 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Anzubieten ist dabei alles – ohne Ausnahme: digitale und analoge Unterlagen, wie z.B. Akten, Karten, Pläne, Fotos, Informationsbroschüren oder Datenbanken, Unterlagen, die dem Datenschutz unterliegen, sowie solche, die aufgrund spezialrechtlicher Vorschriften hätten gesperrt, gelöscht oder vernichtet werden müssen.