Kirchenbücher
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Vor der standesamtlichen Registerführung dokumentierten ausschließlich die Kirchen den Personenstand. In der evangelischen Kirche wurden mit der Reformation, in der katholischen seit dem Konzil von Trient 1563 Regeln für die Führung der Kirchenbücher aufgestellt.
In staatlichen Archiven sind vielfach für bestimmte Zeiträume Kirchenbuchduplikate archiviert, die Kirchenbücher selbst oder Mikrofilme davon befinden sich in den Pfarreien bzw. in den Archiven der Landeskirchen und Bistümer. Digitalisate von Kirchenbüchern sind über das kostenpflichtige Kirchenbuchportal Archion (www.archion.de) einsehbar.
Die hessischen Staatsarchive verwahren folgende Bestände an Kirchenbüchern:
Staatsarchiv Darmstadt
Best. C 11 (Kirchenbuchduplikate), 1808-1875
Kirchenbuchzweitschriften der ehemaligen Provinzen Oberhessen und Starkenburg. Über den Verbleib der Kirchenbücher der ehemaligen Provinz Rheinhessen informiert das „Verzeichnis der pfälzischen und rheinhessischen Kirchenbücher“, das vom Landesarchiv Speyer erstellt wurde (externer Link: Kirchenbuchverzeichnis, pdf).
Staatsarchiv Marburg
Best. Ki (Kirchenbücher), 1572-1830
Best. 315 k Kirchenbuchduplikate aus den Superintendenturen Kassel und Allendorf/Werra, 1822-1909
In Bestandsgruppe 318 – Duplikate, 1822-1944
In Bestandsgruppe Prot. (Protokolle): Kirchenbuchduplikate des bis 1866 zu Hessen-Darmstadt, danach zu Preußen gehörenden Hinterlandes, 1808-1874
Eine nach Ortschaften geordnete Übersicht zu den Kirchenbuchbeständen bietet die pdf-Datei Genealogische Quellen im Staatsarchiv Marburg.
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Abt. 361 Personenstandsverzeichnissse und Kirchenbuchauszüge
Im Herzogtum Nassau wurden zivile Personenstandsregister verbindlich, doch oblag deren Führung den Pfarrern der Mehrheitsreligion vor Ort für alle Glaubensrichtungen gemeinsam einschließlich der Juden. So befinden sich diese Register heute in den Pfarrarchiven bzw. in den zuständigen zentralen Kirchenarchiven. Eine doppelte Führung gab es nur für wenige Jahre zwischen 1818 und 1824. Diese Dubletten liegen heute zumeist im Hauptstaatsarchiv in der Abt. 211. Lediglich im Fürstentum Nassau-Weilburg bestand ab 1771 die Pflicht, Kirchenbuchauszüge als Dubletten an die Regierung abzuliefern. Im 19. Jahrhundert gab es eine ähnliche Verpflichtung in Preußen ab 1838 sowie in der Landgrafschaft Hessen-Homburg.
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