Standesbücher der Dissidenten / Ehestandsbücher
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In Kurhessen wurden mit dem Gesetz vom 29. Oktober 1848, die Religionsfreiheit und die Einführung der bürgerlichen Ehe betreffend, die bestehenden Pfarr-, Kirchen- und Synagogenbücher zur Beurkundung der Geburts- und Todesfälle bestimmt. Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz festgelegt, dass die Untergerichte (Landgerichte / Justizämter) gesonderte Ehestandsbücher zu führen hatten und dass Personen, die nicht zu einer staatlich anerkannten Kirchengemeinschaft gehörten („Dissidenten“), zudem in Geburts- und Sterberegistern von den Ortsvorständen zu registrieren sind.
Bereits seit dem 18. Jahrhundert waren in Hessen-Darmstadt Eheberedungen bzw -pakten vorgesehen; überliefert sind Ehepaktenprotokolle jedoch erst aus dem 19. Jahrhundert.
Auf dem Gebiet des Herzogtums Nassau wurden keine solchen Standesbücher geführt.
Staatsarchiv Darmstadt
in Best. G 28 B (Gerichtsbücher): Ehepaktenprotokolle, nach Ortschaften alphabetisch sortiert, 1801-1889
Staatsarchiv Marburg
im Best. Prot. (Protokolle), nach Ortschaften alphabetisch sortiert, 1849-1874
Die Standesbücher sind im Verzeichnis genealogischer Quellen (pdf) erfasst.
Hessisches Hauptstaatsarchiv
keine Überlieferung (s.o.)
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