Kataster, Stockbücher und Brandkataster
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Im 18. Jahrhundert wurde in Hessen-Kassel erstmals eine große Steuerreform durchgeführt, bei der der Grund und Boden parzellengetreu vermessen, gemarkungsweise kartiert und in Katasterbänden jedem Einwohner als Grundlage für die Besteuerung zugeordnet wurde. In Hessen-Darmstadt beginnt die systematische Landesvermessung mit dem Katastergesetz 1824. Die im Zuge der Vermessung und Besteuerung entstandenen Unterlagen – Gemarkungskarten, Flurbücher, Güterverzeichnisse, Gebäudebücher usw. – sind wesentliche Quellen für die Rekonstruktion des Besitzes an Liegenschaften innerhalb einer Familie.
Nur im Herzogtum Nassau wurden seit 1851 die sog. „Stockbücher“ geführt, in denen das Immobilienvermögen in einer Gemarkung für die einzelnen Personen mit allen darauf haftenden Beschränkungen, Lasten und Pfandrechten eingetragen war. Die Stockbücher bildeten zugleich das Steuerkataster. Ab 1899 wurden sie durch die Grundbücher gemäß der Grundbuchordnung ersetzt.
Die von den Feuerversicherungsanstalten angelegten Brandkataster listen die Einwohner einer Gemeinde nach den Straßennamen auf.
Staatsarchiv Darmstadt
Best. H 23 Katasterämter, 1824-2004
Für die Familienforschung sind vor allem die topografischen Güterverzeichnisse interessant. Sie reichen meist bis in die 1830er Jahre, stellenweise bis 1824 zurück.
Best. C 6 Brandkataster, 1756-1974
Staatsarchiv Marburg
Katasterbestände Best. Kat. (Kataster) I-III, 1708-1990
für Waldeck: Best. 127 Waldeckische Salbücher und Kataster, 1490-1899
Best. 224 Hess. Brandversicherungsanstalt Kassel, 1880-1953
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Abt. 433 Katasterunterlagen, ab 1870er Jahre
Abt. 362 Stockbücher, 1851-1916
Brandkataster befinden sich in den Beständen der herzoglich-nassauischen Ämter (Abt. 220-249) und in den Beständen der Gemeinden (Abt. 360)
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