Was ist eigentlich…? Seltsame Begriffe im Archivgut
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In Katasterkarten begegnen Begriffe aus der landwirtschaftlichen Nutzung von Grund und Boden, Wald und Flur, die heute unüblich sind, jedoch noch oft in Flur- oder Straßennamen Verwendung finden.
Die Triesch (auch: Driesch) war eine (vorübergehend) landwirtschaftlich wenig nutzbare Fläche, die zum Weiden der Tiere diente. Durchaus konnte sie früher beackert gewesen sein und auch wieder in Ackerland umgewandelt werden – davon legen einige Akten in den hessischen Staatsarchiven, in denen es um die Urbarmachung von Trieschen geht, Zeugnis ab. So stellte der Müller Hermann Damm ein Gesuch, ihm eine Triesch im sogenannten Tiefenbach bei Jesberg zur Arthaftmachung (Urbarmachung) zur Erbleihe auf zwölf Jahre zu geben (siehe HStAM Best. 54 c Nr. 482). Auch in Anzefahr ersuchten zu Beginn des 19. Jahrhunderts 22 Gemeindemitglieder die Aufteilung der Gemeinde-Triesch, „der Strauch“ genannt, mehr als 60 Morgen groß, der zur Schafhude benutzt wurde, um diese urbar machen und einer besseren Nutzung zuführen könnten. Ein diesbezüglich erstelltes Gutachten der Regierung kommt jedoch zu dem Schluss, dass die Triesch unter sämtliche 38 Gemeindemitglieder aufzuteilen sei, und dies nicht in gleiche Teile, sondern unter Berücksichtigung eines gerechten Verhältnisses „eines jeden Ackerbaus und Viehbestandes“, der Güte des Stückes sowie der Entfernung der Teile zum jeweiligen Besitzer (siehe HStAM Best. 17 e Nr. Anzefahr 2).
Das Hüten der Tiere, die „Hute“ oder „Hude“, bezeichnete man als „Koppelhute“, wenn verschiedene Eigentümer oder Gemeinden dieselbe Hutweide oder –wald benutzten. Hierüber konnten sich natürlich Streitigkeiten entspinnen, denen mit Festlegungen, wer wo welche Rechte hat, begegnet wurde. Die Auseinandersetzung zwischen Oberroßbach (Haiger) und Niederroßbach um die Koppelhute wurde durch genaue Festlegung der Berechtigungen beigelegt (HHStAW Best. 3011/1 Nr. 197 V). Das Ergebnis ist, genau vermessen, in einer Karte überliefert:

In einer weiteren Karte des Hauptstaatsarchivs, in der es um die Koppelhute der Gemeinden Mademühlen und Münchhausen geht, sind sowohl die neu abgemessene Koppelhute sowie Triftwege – also die Wege, die für den Viehtrieb dorthin genutzt wurden, zu erkennen (HHStAW Best. 3011/1 Nr. 534 V).

Sollten Sie also in der Schaftrift in Borken oder In der Koppelhute in Oetmannshausen wohnen – hier grasten in früheren Jahrhunderten wahrscheinlich Schafe oder andere Weidetiere! Und im Trieschweg in Wohratal sind heute Heidschnucken zu finden…
Katrin Marx-Jaskulski, Marburg