Beim Hessischen Landesarchiv werden zum 1. September 2024 – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – voraussichtlich vier Anwärter (m/w/d) für den Laufbahnzweig Archivdienst im gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst eingestellt. Ausbildungsarchiv ist das Hessische Staatsarchiv Marburg.
Unser Angebot:
- Dreijähriges duales Studium, gegliedert in Studienphasen an der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit in Gießen (6 Monate) und an der Archivschule Marburg – Hochschule für Archivwissenschaft (18 Monate) sowie Praxisphasen beim Ausbildungsarchiv in Marburg (2 Phasen, insgesamt 12 Monate),
- Vergütung im Status einer Beamtin bzw. eines Beamten auf Widerruf (ca. 1.435,27 Euro brutto Grundgehalt),
- Erwerb der Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst in der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung mit der Berufsbezeichnung Diplom-Archivar bzw. Archivarin (FH),
- bundesweit anerkannte Qualifikation mit hervorragenden Berufschancen in den vielfältigen Archivsparten,
- ein familienfreundliches Arbeitsumfeld,
- ein LandesTicket für die kostenfreie Nutzung des ÖPNV in ganz Hessen.
Ihre Ausbildungsinhalte:
Ziel des Hessischen Landesarchivs ist es, allen Interessierten Türen zur Geschichte zu öffnen.
- Archivarinnen und Archivare des gehobenen Dienstes wirken daran als Sachbearbeiterinnen bzw. Sachbearbeiter mit. Hierzu werden sie in den Arbeitsfeldern Behördenberatung, Überlieferungsbildung, Erschließung, Nutzungsservice, Bestandserhaltung und Öffentlichkeitsarbeit intensiv praktisch und theoretisch ausgebildet.
- Sie erwerben zum Beispiel Kenntnisse von Methoden, um zu entscheiden, welche Unterlagen aus Behörden und Gerichten des Landes für die Nachwelt aufbewahrt werden, und wie man sie in einem Online-Informationssystem zugänglich macht.
- Sie werden in die Beantwortung von Anfragen und in die Beratung von Nutzenden eingeführt, lernen Methoden zur Konservierung von Archivgut kennen und vielfältige Aktivitäten der Öffentlichkeitsarbeit, mit denen quellenbezogen historische Themen in die Gesellschaft vermittelt werden.
- Der Archivarsberuf unterliegt derzeit einem massiven Wandel aufgrund der Entwicklungen unserer Informationsgesellschaft. Sie werden darauf vorbereitet, den digitalen Transformationsprozess unserer Gesellschaft aktiv mitzugestalten
Einstellungsvoraussetzungen, Bewerbung und Verfahren:
1. Einstellungsvoraussetzungen
- Erfüllen der persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß § 7 des Beamtenstatusgesetzes vom 17.6.2008 (BGBl. I S. 1010), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.5.2023 (BGBl. I Nr. 140) in Verbindung mit § 8 des Hessischen Beamtengesetzes vom 27.5.2013 (GVBl S. 218), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.5.2023 (GVBl S. 348, 353, ber. S. 410)
- Zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand sowie angemessene Kenntnisse zweier Fremdsprachen, darunter Französisch oder Latein
- Höchstaltersgrenze am 1. September 2024: 40 Jahre. Diese gilt gemäß § 18 Abs. 2 Hessischer Laufbahnverordnung vom 17. Februar 2014 (GVBl. S. 57) nicht für Inhaberinnen bzw. Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins und in den Fällen des § 7 Abs. 8 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung vom 16.9.2009 (BGBl. I S. 3054), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2022 (BGBl. I S. 2759).
In der Ausbildung werden sowohl lateinische als auch französischsprachige Schriftstücke behandelt, weswegen erwartet wird, dass Bewerberinnen und Bewerber sich die evtl. fehlenden Sprachkenntnisse während der Ausbildung selbstständig aneignen.
Besonderer Wert wird auf gute Kenntnisse der deutschen Geschichte, aber auch auf Interesse an den politischen Entwicklungen der Gegenwart gelegt, ebenso auf Sicherheit im Umgang mit den Informationstechnologien sowie auf ausgeprägtes Interesse, sich aktiv mit den digitalen Herausforderungen für die Archive auseinanderzusetzen. Nachgewiesene erste Einblicke in das Archivwesen sind von Vorteil.
Das Land Hessen ist bestrebt, den Anteil von Frauen zu erhöhen, daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht. Ebenso begrüßt werden Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Menschen mit Behinderungen im Sinne des SGB IX
(§ 2 Abs. 2, 3) und ihnen Gleichgestellte werden bei Vorliegen gleicher Eignung bevorzugt.