Eindeutig waren diese Vorschriften jedoch nicht. So beschwerte sich der Dachdecker Otto Siebert aus Wiesbaden, dass ihm von einem Schutzmann sogar außerhalb der Stadt das Fahren auf dem „Bankett“, also auf dem Grünstreifen, verboten worden wäre. Der berittene Schutzmann Elbert, der Siebert kontrolliert hatte, erklärte dies mit einer Vorsichtsmaßnahme für den Radfahrer: Die Mainzer Landstraße war in diesem Abschnitt bereits neu gepflastert und daher für Radfahrer gut geeignet, weswegen er kurzerhand das Radfahren auf dem Fußweg untersagte. Als Siebert kurze Zeit später bei der nächsten Reparaturstelle wieder auf den Fußweg zurückkehrte, ließ er es jedoch dabei bewenden: „…so wollte ich Anbetracht, das [sic] Siebert hier fremd war, keine Weiterungen durch eventuelle gerichtl. Einsprache herbeiführen und unterließ deshalb die Anzeige…“
Auch wenn der Schutzmann in diesem Fall nachsichtig war, gab es doch viele andere Vorfälle, die zu wachsenden Spannungen zwischen Radfahrern und Polizei führte, wie die eingehefteten Zeitungsartikel zeigen. Die Presse kommentierte das Vorgehen der Polizei kritisch, teils sogar polemisch. „Radfahrer sind lange nicht so gefährlich“, schrieb „Die Sonne“ in ihrer Ausgabe vom 23. August 1896, „wie Husarenoffiziersequipagen oder wild gewordene Droschkengickel.“
Doch selbst der Polizeipräsident von Frankfurt konnte die Entwicklung nicht aufhalten – die Velocipeden breiteten sich ungehindert aus. Der praktische Vorschlag aus Magdeburg, wo es 1896 ungefähr 4000 zugelassene Radfahrer gab, wird jedoch auch 130 Jahre später noch nicht umgesetzt: Die Anlegung von eigenen Radwegen bei jedem Straßenneubau.
Dorothee A.E. Sattler, Hessisches Landesarchiv