Als Servicestelle der Justiz bietet das Grundbucharchiv den hessischen Amtsgerichten eine zentrale Lagerungsmöglichkeit für geschlossene Grundbücher und Grundakten. Die Abgabe wird zentral durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main koordiniert. Sollte das Amtsgericht doch noch einmal auf seine Unterlagen zurückgreifen müssen, findet eine Rückleihe statt. Die Grundbuchunterlagen verbleiben als dauernd aufzubewahrendes Registraturgut in der Zuständigkeit der Justiz, so dass eine Nutzung durch Dritte nur über die jeweiligen Amtsgerichte möglich ist.

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