Blick auf ein Regal mit liegend aufbewahrten Grundbüchern

Grundbucharchiv Hessen

Als Servicestelle der Justiz bietet das Grundbucharchiv den hessischen Amtsgerichten eine zentrale Lagerungsmöglichkeit für geschlossene Grundbücher und Grundakten. Die Abgabe wird zentral durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main koordiniert. Sollte das Amtsgericht doch noch einmal auf seine Unterlagen zurückgreifen müssen, findet eine Rückleihe statt.

Nutzung von Grundbuchunterlagen

Die Unterlagen im Grundbucharchiv sind kein öffentliches Archivgut im Sinne des Hessischen Archivgesetzes. Sie verbleiben als dauernd aufzubewahrendes Registraturgut in der Zuständigkeit der Justiz, so dass eine Nutzung durch Dritte nur über die jeweiligen Amtsgerichte möglich ist.

Über die Einsicht in Grundbuchunterlagen und die Erteilung von Auskünften entscheidet allein das zuständige Amtsgericht. Grundbücher und Grundakten, die im Grundbucharchiv aufbewahrt werden, können nur an die Amtsgerichte zurückgeliehen werden. Eine Einsichtnahme findet ausschließlich bei den Amtsgerichten statt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben der Grundbuchordnung.

Das Grundbucharchiv erteilt keine Auskünfte aus den Unterlagen und stellt auch keine Urkunden aus. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Grundbuchunterlagen direkt an das zuständige Amtsgericht. Eine Liste der Amtsgerichte bietet die Seite Ordentliche Gerichtsbarkeit HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Das Grundbucharchiv ist organisatorisch dem Staatsarchiv Marburg zugeordnet.

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