Im Hessischen Landesarchiv können Sie selbst fotografieren oder digitale Reproduktionen bestellen.
Selbst fotografieren
Nutzerinnen und Nutzer können in den Lesesälen der drei hessischen Staatsarchive in Darmstadt, Marburg und Wiesbaden sowie im Personenstandsarchiv Neustadt (Hessen) selbst Fotografien von Archivgut anfertigen. Das Angebot ist kostenlos.
Wenn Sie Archivgut selbst fotografieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Lesesaalaufsicht.
Folgendes darf nicht fotografiert werden:
- Archivgut, das archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt oder durch dessen Nutzung die Rechte noch lebender Betroffener oder Dritter beeinträchtigt werden
- Dokumente, die nicht Eigentum des Landes Hessen sind (z.B. Deposita), sofern der Eigentümer keine Fotografiererlaubnis erteilt hat
- Fotografien, Postkarten, Werke der bildenden Kunst und Plakate
- Werke (wie z.B. persönliche Briefe, Karten und Pläne), die noch Einschränkungen nach dem Urheberrechtsgesetz und/oder dem Kunsturhebergesetz unterliegen
- Pergamenthandschriften
- Archivalien aus Pergament oder Transparentpapier, das nicht plan gelegt ist.
Beim Fotografieren ist folgendes zu beachten:
- Es darf nur geräuschlos und ohne Blitzlicht fotografiert werden.
- Die Verwendung von Stativen und anderen Hilfsmitteln ist untersagt.
- Bei gebundenen Archivalien darf der Falz nicht zusätzlich beschwert oder aufgebogen werden.
- Die Ordnung innerhalb eines Archivales muss gewahrt bleiben
Reproduktionen bestellen
Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Reproduktionen von Archivgut durch die hauseigenen Fotowerkstätten gegen Entgelt herstellen zu lassen, sofern nicht Schutzfristen oder konservatorische Gründe dem entgegenstehen. Die anfallenden Gebühren bemessen sich nach der aktuellen Verwaltungskostenordnung. Je nach Anzahl der Aufträge und personeller Besetzung beträgt die Wartezeit für Reproarbeiten bis zu sechs Wochen.
Für Recherche- und Reproaufträgen zu Bauunterlagen im Staatsarchiv Darmstadt steht ein eigenes Formular zur Verfügung. Im Staatsarchiv Marburg und im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden gibt es keine entsprechende Überlieferung.