Nutzerinnen und Nutzer können in den Lesesälen der drei hessischen Staatsarchive in Darmstadt, Marburg und Wiesbaden sowie im Personenstandsarchiv Neustadt (Hessen) selbst Fotografien von Archivgut anfertigen. Das Angebot ist kostenlos.
Wenn Sie Archivgut selbst fotografieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Lesesaalaufsicht.
Folgendes darf nicht fotografiert werden:
- Archivgut, das archivrechtlichen Schutzfristen unterliegt oder durch dessen Nutzung die Rechte noch lebender Betroffener oder Dritter beeinträchtigt werden
- Dokumente, die nicht Eigentum des Landes Hessen sind (z.B. Deposita), sofern der Eigentümer keine Fotografiererlaubnis erteilt hat
- Fotografien, Postkarten, Werke der bildenden Kunst und Plakate
- Werke (wie z.B. persönliche Briefe, Karten und Pläne), die noch Einschränkungen nach dem Urheberrechtsgesetz und/oder dem Kunsturhebergesetz unterliegen
- Pergamenthandschriften
- Archivalien aus Pergament oder Transparentpapier, das nicht plan gelegt ist.
Beim Fotografieren ist folgendes zu beachten:
- Es darf nur geräuschlos und ohne Blitzlicht fotografiert werden.
- Die Verwendung von Stativen und anderen Hilfsmitteln ist untersagt.
- Bei gebundenen Archivalien darf der Falz nicht zusätzlich beschwert oder aufgebogen werden.
- Die Ordnung innerhalb eines Archivales muss gewahrt bleiben.
Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Reproduktionen von Archivgut durch die hauseigenen Fotowerkstätten gegen Entgelt herstellen zu lassen, sofern nicht Schutzfristen oder konservatorische Gründe dem entgegenstehen. Das hierfür erforderliche und für den jeweiligen Standort gültige Auftragsformular steht hier zum Download bereit. Die anfallenden Gebühren bemessen sich nach der aktuellen VerwaltungskostenordnungÖffnet sich in einem neuen Fenster und sind jeweils dem zu verwendenden Formular zu entnehmen. Je nach Anzahl der Aufträge und personeller Besetzung beträgt die Wartezeit für Reproarbeiten bis zu sechs Wochen.
Um Reproduktionen durch unsere Fotowerkstätten anfertigen lassen, verwenden Sie bitte die im Downloadbereich eingestellten Formulare (pdf-Dateien). Senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare bitte an die Adresse des jeweils zuständigen Staatsarchivs.