Das Hessische Landesarchiv hat die Aufgabe, die Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes in Fragen der analogen und digitalen Aktenführung zu beraten. Des Weiteren überprüfen wir in Absprache mit den abgebenden Stellen die auszusondernden Unterlagen auf ihre Archivwürdigkeit und übernehmen die ausgewählten Stücke in unsere Archive. Wir sichern das so entstandene Archivgut dauerhaft und erschließen es in unserem online zugänglichen Archivinformationssystem ArcinsysÖffnet sich in einem neuen Fenster. Zudem stellen wir die Archivalien zur Nutzung und wissenschaftlichen Auswertung bereit und erteilen daraus mündliche und schriftliche Auskünfte.
Das Hessische Landesarchiv ist die Fachbehörde für das öffentliche Archivwesen in Hessen. Es besteht aus folgenden Abteilungen:
- Abteilung 1 - Zentrale Einrichtungen
- Abteilung 2 - Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
- Abteilung 3 - Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
- Abteilung 4 - Hessisches Staatsarchiv Marburg.
Zuständigkeiten
Abteilung 2 - Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
- Unterlagen der hessischen Ministerien
- Unterlagen aller sonstigen für das gesamte Land Hessen zuständigen staatlichen Dienststellen
- Unterlagen der nachgeordneten staatlichen Dienststellen im westlichen Teil Hessens (ehemals RP Wiesbaden)
- Unterlagen des Main-Kinzig-Kreises
Abteilung 3 - Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
- Unterlagen des Regierungspräsidiums Darmstadt
- Unterlagen der nachgeordneten staatlichen Dienststellen im südlichen und in Teilen Mittelhessens
Abteilung 4 - Hessisches Staatsarchiv Marburg
- Unterlagen der Regierungspräsidien Kassel und Gießen
- Unterlagen der nachgeordneten staatlichen Dienststellen im nördlichen und östlichen Hessen
- Grundbucharchiv Hessen
- Personenstandsarchiv Hessen
Eine detaillierte Aufstellung bietet die Zuständigkeitsliste des Hessischen Landesarchivs.