Das Hessische Landesarchiv hat die Aufgabe, die Behörden, Gerichte und sonstigen Stellen des Landes in Fragen der analogen und digitalen Aktenführung zu beraten, die auszusondernden Unterlagen auf ihre Archivwürdigkeit zu prüfen und die ausgewählten Stücken in unsere Archive zu übernehmen, um sie so dauerhaft zu sichern und online zu erschließen.
Beratung und Bewertung
Für Behörden und Gerichte
Das Competence Center Records Management (CCRM) bietet - gerade vor dem Hintergrund des anstehenden Rollouts von DMS 4.0 - den Dienststellen des Landes Hessen individuelle Beratungen und Schulungen zur analogen und digitalen Aktenführung an.
Die Staatsarchive entscheiden, was aus der große Anzahl der in Dienststellen des Landes Hessen entstandenen digitalen wie analogen Unterlagen für alle Zeiten aufbewahrt und was vernichtet wird.
Archivwürdige digitale Unterlagen werden durch das Digitale Archiv Hessen langfristig aufbewahrt.
Für die abgebende Stelle oder andere Behörden stehen die dem zuständigen Staatsarchiv übergebenen Verwaltungsunterlagen weiterhin zur Einsicht offen.
Staatliche Stellen des Landes können Unterlagen, die für die Arbeit nicht oder kaum mehr benötigt werden, aber weiter aufbewahrt werden müssen, gegen Kostenerstattung als Zwischenarchivgut an das Hessische Landesarchiv abgeben.
Hinweis: Das Angebot steht derzeit aus Kapazitätsgründen nicht zur Verfügung.