Die Staatsarchive sichern wertvolle Unikate zur Geschichte Hessens, die eines Tages Forschung und Öffentlichkeit Zeugnis unserer Zeit geben können, staatliches Handeln dauerhaft transparent und nachvollziehbar halten oder Betroffenen zur Wahrung ihrer berechtigten Belange verhelfen können.
Die Staatsarchive entscheiden, was aus der große Anzahl der in Dienststellen des Landes Hessen entstandenen digitalen wie analogen Unterlagen für alle Zeiten aufbewahrt und was vernichtet wird. Sie gestalten damit auch den Blick der Zukunft auf die Gegenwart mit. Sie kooperieren bei dieser verantwortungsvollen Aufgabe eng mit den schriftgutproduzierenden Dienststellen, denen eine zentrale und aktive Rolle im Aussonderungsverfahren zukommt.
Verlängerung der Aufbewahrungsfristen von Unterlagen
Seit dem 1. Januar 2023 bietet Ziffer B 2.2 der Anlage B des Aktenführungserlasses Ministerien die Möglichkeit, Unterlagen über Vorarbeiten zu einem ersten Änderungsgesetz länger als 30 Jahre aufzubewahren. Die Verlängerung der Aufbewahrungsfristen erfolgt auf Antrag beim Hessischen Landesarchiv (HLA) bzw. dort bei dem für die Ministerialüberlieferung zuständigen Referat 22 im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden.