Bewertung (Symbolbild): Tafelbild mit Pfeilen, die zu einem gezeichneten Haus mit der Aufschrift "Archiv" zeigen.

Bewertungsmodelle

Für einen Teil der Dienststellen liegen Bewertungsmodelle vor, die das Aussonderungsverfahren deutlich vereinfachen. Durch sie wird festgelegt, welche Unterlagen für das Archiv von Interesse sind und welche ohne vorherige Anbietung vernichtet werden können.

Bewertungsmodelle sind aus dem archivischen Alltag kaum mehr wegzudenken. Sie legen fest, welche Unterlagen für das Archiv von Interesse sind und welche ohne vorherige Anbietung vernichtet werden können. Sie vereinfachen das Bewertungsverfahren somit für beide Seiten, für die anbietungspflichtigen Stellen wie auch für die Archive.

Einigkeit besteht, dass die Steuerung archivischer Überlieferungsbildung durch Bewertungsmodelle weiter ausgebaut und professionalisiert werden muss, gerade auch angesichts einer stetig wachsenden Menge anbietungsreifer analoger wie digitaler Unterlagen. Nur welche Bewertungsmodelle sind vorrangig zu erarbeiten? Für welche Verwaltungszweige bietet sich die Erstellung eines Modells besonders an? Und welche bereits vor Jahren erarbeiteten Bewertungsmodelle sind mittlerweile veraltet und müssen evaluiert und aktualisiert werden?

Seit einigen Jahren arbeitet Hessen mit Masterplänen, die eine zentrale Bewertungs- und Übernahmestrategie durch Bewertungsmodelle entwerfen.
Auf einen 2015 veröffentlichten Masterplan 1.0, der strategisch festlegte, welche Bewertungsmodelle unter Bindung welcher Zeit- und personeller Ressourcen in einem mehrjährigen Rahmen erarbeitet werden sollten, folgte 2019 ein Masterplan 2.0. Im Jahr 2022 wurde ein weiterer Masterplan 3.0 vorgelegt.

Gegenüber seinen Vorgängerversionen wurde der dritte Masterplan erneut erweitert. Neben der Erarbeitung neuer Modelle, der Evaluierung bestehender Modelle und der Bewertung von Fachverfahren wird nun auch die Bewertung von kleineren Bewertungsdokumenten gesteuert. Die Arbeiten an den Projekten sollen künftig noch stärker als bisher die Bewertung digitaler Unterlagen mit einbeziehen. Im Jahr 2024 ist eine Evaluierung und Fortschreibung des Plans sowie eine Aktualisierung der Priorisierungsentscheidungen vorgesehen.

Die Masterpläne leisten ihren Beitrag, im Rahmen einer aktiven und gesteuerten Übernahmepolitik noch effizienter als bislang fachlich fundierte und koordinierte Bewertungsentscheidungen zu treffen und eine planvolle Überlieferungsbildung zu sichern.

Wollen Sie mehr erfahren? Die Masterpläne können Sie unter „Downloads“ herunterladen.

Hessische Behörden

In den Bereich gehören u. a. das Hessische Ministerium des Innern und für Sport sowie die Regierungspräsidien, die Polizei, das Landesamt für Verfassungsschutz, die Landesfeuerwehrschule sowie die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit.

In diesen Bereich fallen u. a. das Hessische Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Kultur sowie die Hochschulen, Museen, Theater, die Denkmalpflege und das Hessische Landesarchiv selbst.

In diesen Bereich fallen u. a. das Hessische Ministerium der Finanzen, die Oberfinanzdirektion, Finanzämter, das Hessische Immobilienmanagement, die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung und das Hessische Baumanagement.

In diesen Bereich fallen u. a. das Hessische Ministerium für Soziales und Integration mit dem nachgeordneten Bereich in den Themenfeldern Familie und Soziales, Arbeit, Integration und Gesundheit.

In diesen Bereich gehören das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und die nachgeordneten Behörden aus diesen Themenfeldern

In diesen Bereich fallen neben dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz u. a. das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, der Landesbetrieb Hessen-Forst, der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor und der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.

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