Gemäß § 13 Abs. 2 des Hessischen Archivgesetzes (HArchivG) ist das Hessische Landesarchiv verpflichtet, alle hessischen Dienststellen und Gerichte bei der Verwaltung und Sicherung ihrer Unterlagen im Hinblick auf die spätere Archivierung zu beraten. Mit dem im Februar 2020 neu geschaffenen CCRM bündelt das Hessische Landesarchiv sein umfangreiches Wissen und seine große Erfahrung auf dem Gebiet des Records Managements in einer zentralen Beratungsstelle.
Das Team des CCRM berät die Dienststellen und Gerichte des Landes auf Basis des Aktenführungserlasses (AfE) und des HArchivG kostenlos in allen Fragen der analogen und digitalen Aktenführung rund um den Lebenszyklus einer Akte. Insbesondere bietet das CCRM organisatorische Unterstützung bei der Einführung der neuen E-Akte an.