Umsetzung der Haager Konvention
In Umsetzung der sog. Haager Konvention, einem völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten aus dem Jahr 1954, wurde 1961 die sogenannte Bundessicherungsverfilmung eingerichtet, die die Langzeitsicherung von historisch bedeutsamen Dokumenten auf Mikrofilm gewährleistet.
Unter Federführung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe lässt der Bund von den Landesarchiven, der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und dem Bundesarchiv Mikrofilmkopien der bedeutsamsten Archivalien anfertigen. Auf dem langzeitstabilen Medium Mikrofilm werden sie in speziellen Behältern im Zentralen Bergungsort der Bundesrepublik, dem Barbarastollen, eingelagert. Die Anfertigung und Verwahrung dieser Sicherungskopien bedeutet nicht nur Informationen zu sichern, sondern auch das kulturelle Gedächtnis unserer Gesellschaft zu bewahren und nachfolgenden Generationen zu übermitteln.
Inzwischen sind alle analogen Mikrofilmkameras gegen Digital-Scanner ausgetauscht. Mit Hilfe von sogenannten Mikrofilmbelichtern werden aus den digitalisierten Dokumenten wieder Mikrofilme erzeugt, was die Fortführung der bewährten kostengünstigen und massentauglichen Langezeitsicherung im Barbarastollen ermöglicht. Die Digitalisate dienen nicht nur der Erzeugung von Mikrofilmen, sie werden auch schon nach kurzer Zeit auf den Archivportalen der jeweiligen Länder im Internet veröffentlicht und sind bis auf wenige Ausnahmen allgemein zugänglich.
Hessisches Landesarchiv
Das Hessische Landesarchiv unterhält am Standort des Hauptstaatsarchivs in Wiesbaden ebenfalls eine solche Verfilmungsstelle, die bereits seit 2020 vollständig digital arbeitet und einen wesentlichen Beitrag zu den vielen Digitalisaten liefert, die inzwischen über das Archivinformationssystem Arcinsys direkt nutzbar sind. Sie werden von der Ausbelichtungsstelle beim Brandenburgischen Landeshauptarchiv in Potsdam auf Mikrofilm ausbelichtet.
Indessen wurden die Verfilmungs- bzw. Digitalisierungsstellen nicht ausschließlich für staatliches Archivgut eingerichtet, sondern gemäß ihrem Auftrag, wertvolles schriftliches Kulturgut zu schützen, kann auch aus anderen öffentlichen Archiven Archivgut zur Digitalisierung über das Online-Formular beim Landesarchiv angemeldet und dort digitalisiert werden.