Die Nutzung von Archivgut in den Lesesälen und der im Internet veröffentlichten Reproduktionen ist gebührenfrei.
Für weitergehende Dienstleistungen des Hessischen Landesarchivs – insbesondere vertiefte Recherchearbeiten bei schriftlichen Anfragen, das Fertigen von Reproduktionen und ggf. auch die Veröffentlichung von Reproduktionen aus Archivgut – werden Gebühren erhoben. Während sich die Recherche durch Archivare nach dem benötigten Zeitaufwand bemisst, sind die Kosten für Reproduktionen fix. Die Höhe der Gebühren ist grundsätzlich in der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Kultur festgelegt. Lediglich Beglaubigungen und Amtshandlungen nach Zeitaufwand werden nach der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung abgerechnet.
Befreit von den Gebühren sind schriftliche und mündliche Auskunftstätigkeiten, wenn sie für Unterrichtszwecke und für wissenschaftliche (auch landes- und ortskundliche) Forschungen benötigt werden, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugutekommen.
Barrierefreie Tabelle
Zur besseren Übersicht haben wir die aktuellen Posten und Gebühren der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft, Kunst und Kultur auf einer eigenen Seite in Tabellenform dargestellt.