Die Nutzung von Archivgut in den Lesesälen und der im Internet veröffentlichten Reproduktionen ist gebührenfrei.
Für weitergehende Dienstleistungen wie z. B. das Fertigen von Reproduktionen und die Beglaubigung von Dokumenten werden Gebühren nach den entsprechenden Verwaltungskostenordnungen erhoben. Die Höhe der Gebühren ist grundsätzlich in der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur festgelegt.
Barrierefreie Tabelle
Zur besseren Übersicht haben wir die aktuellen Posten und Gebühren der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur auf einer eigenen Seite in Tabellenform dargestellt. Ferner finden Sie unten auf der Seite weiterführende Links zu den Rechtsgrundlagen.