Staatliche Stellen des Landes können Unterlagen, die für die Arbeit nicht oder kaum mehr benötigt werden, aber weiter aufbewahrt werden müssen, gegen Kostenerstattung als Zwischenarchivgut an das Hessische Landesarchiv abgeben. Im Standort Neustadt (Hessen), Leipziger Straße 83, wird es sicher aufbewahrt und kann jederzeit für eine Nutzung in der Behörde wieder zur Verfügung gestellt werden.
Was ist Zwischenarchivgut?
Bei Zwischenarchivgut handelt es sich um Unterlagen, deren Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind, die aber dennoch – weil sie im laufenden Dienstbetrieb nicht mehr benötigt werden – dem Hessischen Landesarchiv befristet zur Aufbewahrung übergeben werden. Zwischenarchivgut verbleibt weiterhin in der Verantwortung der abgebenden Stelle, das Landesarchiv ist lediglich die verwahrende Einrichtung. Unterlagen können nicht auf Dauer zu Zwischenarchivgut erklärt werden: Sobald die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, bewertet das Landesarchiv die Unterlagen danach, ob sie vernichtet oder als Archivgut in eines der Staatsarchive übernommen werden können.