Gebäude des Grundbuch- und Personenstandsarchiv in Neustadt (Hessen)

Zwischenarchivgut

Was ist Zwischenarchivgut?

Bei Zwischenarchivgut handelt es sich um Unterlagen, deren Aufbewahrungsfristen noch nicht abgelaufen sind, die aber dennoch – weil sie im laufenden Dienstbetrieb nicht mehr benötigt werden – dem Hessischen Landesarchiv befristet zur Aufbewahrung übergeben werden. Zwischenarchivgut verbleibt weiterhin in der Verantwortung der abgebenden Stelle, das Landesarchiv ist lediglich die verwahrende Einrichtung. Unterlagen können nicht auf Dauer zu Zwischenarchivgut erklärt werden: Sobald die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, bewertet das Landesarchiv die Unterlagen danach, ob sie vernichtet oder als Archivgut in eines der Staatsarchive übernommen werden können.

Einlagerung beim Hessischen Landesarchiv

Aus Kapazitätsgründen steht die Einlagerung von Zwischenarchivgut staatlicher Stellen des Landes im Standort Neustadt (Hessen) oder in den Abteilungen in Darmstadt, Marburg und Wiesbaden derzeit nicht zur Verfügung.

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Einlagerung von Zwischenarchivgut oder zum eingelagerten Archivgut in unserem Ausweichmagazin in Neustadt (Hessen)? Sprechen Sie uns gerne an!