Beglaubigung von Registereinträgen

Die Recherche und das Anfertigen beglaubigter Kopien durch uns sind gebührenpflichtig. Grundlage sind die Allgemeine Verwaltungskostenordnung und die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.

Bei dem Versand ins Ausland wird zuerst die Rechnung per E-Mail verschickt. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.

In der Regel entstehen für den Erhalt eines einseitig beglaubigten Registereintrags folgende Kosten:

Gesamtkosten für den Erhalt eines einseitigen beglaubigten Registereintrags 
LeistungGebühr / KostenRechtliche Grundlage
Bearbeitungsgebührmind. 18,25 €AllgVwKostO Nr. 1413 - mittlerer Dienst 
pro Beglaubigung5,00 €AllgVwKostO Nr. 1321
pro angefertigter Kopie0,50 €VwKostO-MWK Nr. 4412
Versandpauschale5,00 €VwKostO-MWK Nr. 4472
Gesamtkosten28,75 € 

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Berechnung der Gebühren? Sprechen Sie uns gerne an.

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