Die Recherche und das Anfertigen beglaubigter Kopien durch uns sind gebührenpflichtig. Grundlage sind die Allgemeine Verwaltungskostenordnung und die Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst.
Bei dem Versand ins Ausland wird zuerst die Rechnung per E-Mail verschickt. Der Versand erfolgt nach Zahlungseingang.
In der Regel entstehen für den Erhalt eines einseitig beglaubigten Registereintrags folgende Kosten:
| Leistung | Gebühr / Kosten | Rechtliche Grundlage |
|---|---|---|
| Bearbeitungsgebühr | mind. 18,25 € | AllgVwKostO Nr. 1413 - mittlerer Dienst |
| pro Beglaubigung | 5,00 € | AllgVwKostO Nr. 1321 |
| pro angefertigter Kopie | 0,50 € | VwKostO-MWK Nr. 4412 |
| Versandpauschale | 5,00 € | VwKostO-MWK Nr. 4472 |
| Gesamtkosten | 28,75 € |