Baugenehmigungen im heutigen Sinn wurden erstmals nach Erlass der „Allgemeinen Bauordnung für das Großherzogtum Hessen“ vom 30. April 1881 ausgestellt. Davor erteilten einige Gemeinden Baugenehmigungen gemäß den lokalen Ortsbaustatuten, die hauptsächlich nur die Einhaltung der Baufluchtlinien bescheinigten.
Die Baugenehmigungen sind nicht nach ihrer topografischen Lage abgelegt, sondern innerhalb der jeweiligen Archivbestände nach Orten und Bauherren. Daher müssen für die Ermittlung der richtigen Baugenehmigung die damalige Adresse und unbedingt der Name des Bauherrn bekannt sein. Der Bauherr kann unter Umständen über den Grundbucheintrag ermittelt werden. Auch das Brandkataster, das die beitragspflichtigen Hausbesitzer zur Brandversicherung, nach Straßen geordnet, aufführt, kann zur Ermittlung des Bauherrn herangezogen werden. Die Brandkataster sind oft in den Gemeindearchiven vorhanden. Das Staatsarchiv Darmstadt bewahrt im Archivbestand C 6Zweitschriften der Brandkataster auf, die allerdings nicht vollständig sind.
Ob im Staatsarchiv Darmstadt eine Baugenehmigung für Ihr Gebäude vorhanden sein könnte, können Sie in unserem Archivinformationssystem Arcinsys ( arcinsys.hessen.de)Öffnet sich in einem neuen Fenster für alle nicht mehr dem Datenschutz unterliegenden Akten selbst prüfen. Die Bauakten befinden sich in der archivischen Überlieferung der Kreis- und Landratsämter.
Neben der Eigenrecherche gibt es die Möglichkeit, das Staatsarchiv Darmstadt mit der Recherche zu beauftragen. Dies wollten wir für Sie vereinfachen und haben daher ein neues barrierefreies Online-Formular auf den Weg gebracht, mit dem Sie ganz einfach den Auftrag zur Recherche über unsere Homepage ausfüllen und abschicken können. Das neue Formular erreichen Sie über die Seite Reproauftrag - online bestellenÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Lars Zimmermann, Darmstadt