Die Mühlen der landgräflichen Bürokratie mahlten allerdings nicht so schnell, wie er sich das vielleicht erhofft hätte: Die Eingabe des Grafen erreichte zunächst den Geheimen Rat der Regierung in Kassel. Dort wurde das Schreiben vorgelegt und der Sachverhalt in einer der Sitzungen verhandelt. Um sich einen genaueren Eindruck von Orlandinis Vorhaben zu verschaffen, forderte der Geheime Rat die Regierung in Hanau dazu auf, wiederum ihrerseits einen Bericht zu schreiben und darin zusammen mit der hiesigen Rentkammer eine Einschätzung abzugeben. Dieser Bericht wurde schließlich in einer erneuten Sitzung des Geheimen Rats in Kassel besprochen. Doch mit welchem Ergebnis?
Der Einschätzung aus Hanau folgend, sei das Gesuch des Supplikanten Orlandini mit der Begründung abzuschlagen, dass die Gäste auf solchen Veranstaltungen zum sogenannten „Hazard spielen“ verführt werden, welches nicht nur dem Ruf Wilhelmsbads schade, sondern auch die Bevölkerung in den finanziellen Ruin stürzen würde. Beim Hazard-Spiel handelt es sich um ein beliebtes Würfel- bzw. Glücksspiel, das sowohl seitens der kirchlichen als auch der weltlichen Obrigkeiten abgelehnt und zumindest teilweise verboten wurde. In den „hiesigen Städten und Lande“ war es dies auch, „Wilhelmsbad ausgenommen“.
Die damalige Kurananlage und der heutige Staatspark Wilhelmsbad bei Hanau wurde zwischen 1777 und 1785 auf Geheiß des hanauischen Erbprinzen und späteren Landgrafen Wilhelm IX (1743–1821) errichtet. Das nach dem Landgrafen benannte Bad schien allerdings nicht nur aufgrund seiner Mineralhaltigen Quellen als eine wahre Wellness-Oase beliebt gewesen zu sein, dort gab es sogar ein Casino, dass offenbar regelmäßig von den zahlreichen sich dort aufhaltenden Gästen frequentiert wurde. Die Bitte Orlandinis nahmen die Räte zum Anlass, um diese „dem Supplicanten nicht nur abzuschlagen, sondern es auch Euer Hochfürstliche[n] Durchlaucht nach dem Beispiel anderer Länder, gnädigst […] der sämtlichen hiesigen Dienerschaft ohne Unterschied des Standes und Würde, so wie auch den sämtlichen hiesigen Einwohnern […] das große und kleine Hazard-Spielen an dem Wilhelmsbad […] bey namhaften Strafen zu verbieten, und die Erlaubniß zu solchen Spielen nur allein auf die in Wilhelmsbad sich einfindenden Fremden einzuschränken.“ Kurzum, die Einwohner der Landgrafschaft durften nicht mehr spielen, für die reichen Touristen hingegen, „welche blos von ihrem Gelde leben“ sollte es aber weiterhin erlaubt sein, stellen diese doch eine wichtige Einnahmequelle für die Bevölkerung dar.