Ein Arzneibuch aus dem 9. Jahrhundert, Grimms Märchen und ein Stummfilm der 1920er Jahre – was auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun zu haben scheint, vereint eine Gemeinsamkeit: es handelt sich um „dokumentarische Zeugnisse von außergewöhnlichem Wert für die Menschheitsgeschichte“, die von der UNESCO in das Weltdokumentenerbe aufgenommen wurden.
Darunter befinden sich seit 2017 auch die ProzessakteÖffnet sich in einem neuen Fenster und die Tonbänder des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses, die im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden verwahrt werden. Die Unterlagen des Prozesses, der vor 60 Jahren zwischen 1963 und 1965 stattfand, gelten als bedeutendes Zeugnis für die justizielle Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen.