Auch in den hessischen Archiven hat der Kaffee seine Spuren hinterlassen. Gibt man das Wort „Kaffee*“ in Arcinsys ein, dem Archivinformationssystem von über 100 Archiven in Hessen, erhält man 3811 Treffer. Im Hessischen Landesarchiv reichen die ersten Rechercheergebnisse zur schriftlichen Überlieferung bis ins 18. Jahrhundert zurück.
In Deutschland breitete sich der Kaffeekonsum bereits früh und rasant aus. Damit gewannen sowohl der Import als auch die Regulierung des Kaffees zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung. Kaffee war längst nicht mehr nur ein Genussmittel, sondern wurde zu einer Ware, deren Handel und Konsum staatlich kontrolliert und besteuert wurden. So wurde das Kaffeetrinken beispielsweise durch eine Anweisung des Landgrafen Ludwig zu Hessen im Jahr 1766 ausdrücklich verboten: „dass überall bey unseren Unterthanen, insonderheit aber auf dem Land, der Mißbrauch des Caffé Trinkens bis auf[s] höchste gekommen ist; so haben wir uns aus Landesväterlicher-Vorsorge, …, wodurch unsern getreuen Unterthanen neben der Schwächung ihrer Gesundheit in merklichen Verfall ihrer Nahrung gerathen, nicht noch mehr einreissen möge […]“.
Weiter heißt es: