Von der Errichtung des Konzentrationslagers Auschwitz I im Mai 1940 bis zur Befreiung der letzten Auschwitz-Häftlinge im Januar 1945 taten rund 8.200 SS-Angehörige Dienst in Auschwitz und dessen Nebenlagern. Von den ca. 6.500 Überlebenden aus diesem Personenkreis wurden nach dem Ende des Nationalsozialismus insgesamt nur etwa 800 für ihre Beteiligung am Massenmord juristisch zur Rechenschaft gezogen.
Vor polnischen Gerichten mussten sich ca. 650 SS-Angehörige verantworten, darunter auch der erste Lagerkommandant des KZ Auschwitz I, SS-Obersturmbannführer Rudolf Höß. Höß hatte bereits beim Nürnberger Prozess von 1946 den Massenmord durch Vergasung eingestanden. In britischer Gefangenschaft legte er ein umfassendes Geständnis ab. Nachdem Höß an Polen ausgeliefert worden war, verurteilte ihn ein dortiges Gericht im März 1947 als Kriegsverbrecher zum Tode durch den Strang. Am 16. April 1947 wurde Höß an dem Ort seines Verbrechens, auf dem Gelände des KZ Auschwitz, hingerichtet. Gleichfalls in Polen fällte ein Gericht im sog. Krakauer Auschwitz-Prozess im Dezember 1947 die Urteile gegen 40 vormalige Angehörige der SS-Lagermannschaft. 20 Angeklagte wurden wegen ihrer Beteiligung am Völkermord zum Tode verurteilt und auch hingerichtet, darunter als vormals Ranghöchster Arthur Liebehenschel, zwischen November 1943 und Mai 1944 Lagerkommandant im KZ Auschwitz I.