Die Unterlagen des 1. Frankfurter Auschwitz-Prozesses setzt sich zusammen aus insgesamt 456 Aktenbänden sowie 103 Tonbändern. Von den 456 Bänden der Prozessakte entfallen 133 auf die sog. Hauptakte, welche die Ermittlungen, die Voruntersuchungen, die Anklageerhebung und den Ablauf des Schwurgerichtsverfahrens sowie die Urteilsverkündung dokumentiert.
Am Beginn dieser Hauptakte stehen die 1958 begonnenen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart und der kurz zuvor eingerichteten Zentralen Stelle in Ludwigsburg. Nachdem der Bundesgerichtshof aufgrund der energischen Initiative von Fritz Bauer das Landgericht Frankfurt als zentralen Gerichtsstand für die angelaufenen Auschwitz-Verfahren festgelegt hatte, weiteten die Frankfurter Staatsanwälte das Ermittlungsverfahren im Sommer 1959 aus. Die Staatsanwälte vernahmen zahlreiche Zeugen und trugen umfangreiches schriftliches Material zusammen. Zum ersten Mal überhaupt in der Geschichte der Bundesrepublik reisten deutsche Staatsanwälte im August 1960 über den „Eisernen Vorhang“ hinweg ins polnische Auschwitz, um den Ort der Vernichtung in Augenschein zu nehmen.
Nach zweijähriger intensiver Ermittlungsdauer eröffnete der Untersuchungsrichter Dr. Heinz Düx auf der Basis der 52 Hauptakten-Bände mit den Protokollen von rund 600 Vernehmungen im August 1961 die gerichtliche Voruntersuchung. Mit den weiteren Ermittlungsunterlagen im Zuge der Vernehmung von Zeugen und Beschuldigten, Beweismaterial und einer weiteren Besichtigung des Tatorts durch Landgerichtsrat Düx wuchs die Hauptakte weiter an. Die Ermittlungen mündeten schließlich im April 1963 in die 700 Blatt umfassende, dreibändige Anklageschrift des Frankfurter Schwurgerichts gegen Richard Baer, als letzter Kommandant von Auschwitz I der ranghöchste SS-Mann unter den Beschuldigten, und 22 weitere SS-Angehörige sowie den Funktionshäftling Bednarek. Nachdem Baer am 17. Juni 1963 in Untersuchungshaft verstorben war, wurde das Verfahren formell gegen 22 Angeklagte geführt als Strafsache gegen Mulka u.a., genannt nach dem nun ranghöchsten SS-Angehörigen Robert Mulka, 1942/43 Adjutant des Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß.
Zu den eindrucksvollsten der insgesamt 20 Protokollbände der Hauptverhandlung zählt der des Ortstermins des Gerichts auf dem Gelände des ehemaligen KZ Auschwitz am 14. Dezember 1964 mit seinen 37 Fotos von der „Augenscheinseinnahme“. Den Schlusspunkt in der Hauptverhandlung setzte das Urteil, das in seiner schriftlichen Ausfertigung aus drei Bänden mit insgesamt 1275 Seiten besteht. Weitere Bestandteile dieser umfangreichen Strafprozessakte sind u.a. die Vollstreckungs- und Gnadenhefte, die über 29 Bände hinweg Aufschluss geben über die Urteilsverbüßung der Angeklagten. Hinzu kommen die Beiakten, Sonderhefte und sieben Bände Pressehefte. Die papierne Verfahrensakte mit ihren 456 Einzelbänden wurde 2001 von der Frankfurter Staatsanwaltschaft an das zuständige Hessische Hauptstaatsarchiv abgeben. Dort ist die Akte archivisch erschlossen worden und ist damit im Archivinformationssystem Arcinsys recherchierbar. Die Erschließung der Verfahrensakte in klassischer Findbuch-Form können Sie auch als PDF-Datei herunterladen (siehe unten bei "Weitere Informationen").