Vor allem im 19. Jahrhundert verließen viele Menschen aufgrund von Armut und Hunger die Heimat und begannen ein neues Leben in Amerika oder anderen Ländern.
Auswanderung war an staatliche Genehmigung gebunden. Diesem Umstand verdanken wir eine Überlieferung zur Emigration in den Archiven: Anträge auf Auswanderung waren zu stellen, damit man aus dem Untertanenverband entlassen werden konnte. Die Auswanderung, die sich in den archivischen Quellen niederschlägt, dokumentiert daher nur die legale Auswanderung. Schätzungen gehen davon aus, dass bspw. in Kurhessen damit lediglich ca. die Hälfte der tatsächlichen Auswanderungen dokumentiert ist.
Ab 1984 wurden in den drei Staatsarchiven in Darmstadt, Marburg und Wiesbaden jeweils eigene Karteien und Listen, später auch in elektronischer Form, zu Auswanderern angelegt, die vor Ort einsehbar waren. Sie sind inzwischen im Modul "Hessische Auswanderer" des Landesgeschichtlichen Informationssystems (LAGIS) recherchierbar. Weitere Belege können noch in den Akten enthalten sein.