Im Waffenstillstand von Compiègne vom 11. November 1918 war beschlossen worden, dass das linke Rheinufer sowie die wichtigsten Rheinübergänge (Mainz, Koblenz, Köln) mit je einem Brückenkopf von 30 km Durchmesser zur Kontrolle der zehn Kilometer breiten neutralen Zone am rechten Rheinufer von den Alliierten zu besetzen sei. Wie es der französische General Henry Mordacq in seinen Memoiren schreibt, wurde dabei jedoch der „schlimme Fehler begangen, einige Hektar Land in der neutralen Zone zu belassen, anstatt die beiden Brückenköpfe vollständig zu vereinigen […]“.
So blieb ein Streifen Land unbesetzt. Das Gebiet erstreckte sich vom rechten Rheinufer, zwischen den Städten Lorch und Kaub, bis zum Taunus und war an der schmalsten Stelle nur rund 800 Meter breit. Aufgrund seiner Form wurde es von den französischen Behörden „goulot“ – Flaschenhals – genannt: Der Begriff „Flaschenhals“ fand schnell auch Eingang in die Akten der deutschen Verwaltung.