Das höchste Fest der Christenheit, in dem die Auferstehung von Jesus Christus nach seiner Kreuzigung gefeiert wird, wird abhängig vom Frühlingsanfang als beweglicher Feiertag begangen. Ostern ist auf den ersten Sonntag nach Vollmond nach Frühlingsanfang festgelegt und variiert aufgrund der Tatsache, dass Mondzyklus und Kalender nicht kongruent sind.
Bei der „Einfachen Suche“ in Arcinsys finden sich bei der Eingabe „Ostern“ zahlreiche Treffer. Dabei fällt auf, dass - neben den Einträgen zu den südhessischen Orten Ober- und Unter-Ostern - vor allem die Urkundenbestände Archivalien zu Ostern enthalten. Bei diesen ist Ostern oft als Frist genannt, an der eine Zins- oder Pachtzahlung fällig wird. In einer Urkunde aus dem Jahr 1079 bestätigt Abt Ruothart von Fulda, dass der Klosterhörige Heriger von Engersgau die Freie Berta aus Heldenbergen (heute Gemeinde Nidderau / Main-Kinzig-Kreis) geheiratet hat und diese sich gleichfalls in die Hörigkeit des Klosters begeben hat. Sie zahlt jährlich an Ostern zwei Pfennige an Zins ( HStAM, Urk. 75, 116Öffnet sich in einem neuen Fenster).