Seite eines Sterbenebenregisters

Recherche in digitalisierten Personenstandsnebenregistern

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Vorhandene Register und Fristen

An das Personenstandsarchiv können die Standesamtsaufsichten im heutigen Bundesland Hessen die Personenstandsnebenregister bis zum Ablauf der im Personenstandsgesetz festgelegten Fortführungsfristen (110 Jahre bei Geburten, 80 Jahre bei Heiraten, 30 Jahre bei Sterbefällen) abgeben. Noch nicht jede Behörde hat dies bis zu den jeweils geltenden Stichjahren getan. Bitte beachten Sie zudem: Die Registerbände einiger Standesämter sind zu mehreren Jahrgängen zusammengebunden. Die Übernahme der Nebenregister ins Personenstandsarchiv kann erst erfolgen, wenn der letzte Band abgabereif ist, wenn also bspw. ein Geburtsnebenregister die Jahrgänge 1900-1920 umfasst, kann der Band erst 2031 übernommen werden. Trotzdem sind die Einträge, deren Fortführungsfristen abgelaufen sind, nach Archivrecht benutzbar. Wenden Sie sich hierfür bitte an das zuständige Standesamt bzw. die Standesamtsaufsicht.

Recherche in Arcinsys

Bestände

In unserer Online-Datenbank Arcinsys sind Informationen zu den Beständen des Personenstandsarchivs online einsehbar. In den meisten Fällen gibt es digitalisierte Registerbände bis zu folgenden Stichjahren:

  • Geburten: 1900
  • Heiraten: 1930
  • Sterbefälle: 1965

Folgender Link führt zur Startseite von Arcinsys Hessen: arcinsys.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Um zu den Beständen des Personenstandsarchivs zu gelangen, können Sie durch den Navigationsbaum navigieren:
Navigator > Staatsarchive > Staatsarchiv Marburg (Inhalt anzeigen) > H Personenstandsarchiv Hessen (Standort: Neustadt/Hessen). 
In der Listenansicht sind die einzelnen Bestände, die den Standesamtsaufsichten in den Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechen, alphabetisch sortiert. Die Bestandssignaturen lauten HStAM 900 bis 926. 

Standesämter eines Bestandes

Nach Klick auf "Inhalt anzeigen" bei einem Bestand öffnet sich eine Liste der einzelnen Standesämter des Bestandes. Klickt man das Plus-Zeichen links neben dem einzelnen Standesamt an, kann man in den verschiedenen Registertypen die archivierten Bände mit den Signaturen auswählen. 

Digitalisate

Neben der jeweiligen Signatur ist bei den online verfügbaren Registern eine Miniaturansicht des Digitalisats eingeblendet. Erscheint die Miniaturansicht nicht, ist der Band noch nicht digitalisiert bzw. noch nicht zur Onlinestellung freigegeben. Mit einem Klick auf "Detailseite anzeigen" erhält man weitere Informationen. Auf der Detailseite wird der Button "Digitalisate öffnen" angeboten. Mit ihm kann man den gesamten Band im Arcinsys-Viewer öffnen. Alternativ kann man den DFG-Viewer verwenden.

Übersicht über digitalisierte Bände

Eine Übersicht über die digitalisierten Bände eines Bestandes können Sie in der Bestandsbeschreibung aufrufen. Klicken Sie dazu neben dem Bestandsnamen der Standesamtsaufsicht (Stadt oder Landkreis) auf „Detailseite anzeigen“. Unter „Siehe – Korrespondierende Archivalien“ wird der Link „Übersicht der digitalisierten Personenstandsregister“ angeboten. Er führt in das Landesgeschichtliche Informationssystem LAGIS (www.lagis.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster). Dort können die bereits online verfügbaren Registerbände entweder über Listen (z.B. sortiert nach Standesämtern oder Registertyp) oder gezielt über ein Suchfeld recherchiert werden. Im Suchergebnis in LAGIS haben Sie die Option, die Digitalisate im DFG-Viewer oder im Arcinsys Media Viewer anzusehen.

Schutzfristen

Die Geburts- und Heiratsnebenregister werden vor ihrer Online-Stellung im Hinblick auf schutzwürdige Belange Dritter überprüft; Seiten, die entsprechende Informationen (etwa zu Adoptionen oder Vaterschaftsanerkennungen) enthalten, werden im DFG-Viewer nicht dargestellt. Sobald die entsprechende Schutzfrist abgelaufen ist, werden die Seiten automatisch freigeschaltet.

Bitte beachten Sie: Für die Bereitstellung der Sterbenebenregister im Internet gilt nach § 9 Abs. 2 Satz 3 HArchivG eine generelle Frist von 60 Jahren, um die schutzwürdigen Belange von Eltern totgeborener bzw. verstorbener Kinder zu wahren.

Download

Mit Hilfe des Download-Buttons "Download/Drucken" können Einzelseiten als JPG heruntergeladen und abgespeichert werden (rechte Maustaste, „Grafik speichern unter“).

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