Die Liste zeigt deutlich, wie willkürlich die Zuschreibung jüdischer Namen war. Sie war im Vorfeld mehrfach geändert worden und enthielt, laut Siegfried Maruhn, „fast ausschließlich in Deutschland ungebräuchliche, jiddische oder ostjüdische Namen“. Alttestamentarische Namen wie Abraham, Benjamin oder Emanuel wurden wieder von der Liste gestrichen, weil prominente Deutsche diese Vornamen getragen hatten.
Jüdische Menschen, die nicht bereits einen auf der Liste geführten Namen trugen, wurden nun gezwungen, die zusätzlichen Vornamen Israel (für Männer) und Sara (für Frauen) zu führen. Die „Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“, die einen Tag vor der Richtlinie erlassen wurde, kann als ein erster Schritt zur vollkommenen Erfassung aller jüdischen Menschen gewertet werden, denn die Annahme des zusätzlichen Vornamens musste sowohl den Standesbeamten als auch der zuständigen Ortspolizei schriftlich angezeigt werden. Die Ortspolizeibehörden meldeten die Personen dann an die Staats-Polizei weiter, die ein Register anlegte.
Dieses Gesetz fand natürlich auch Niederschlag in den Personenstandsregistern, in denen zu Beginn des Jahres 1939 allen jüdischen Bürgern und Bürgerinnen diese Namen beigeschrieben wurden, wie das abgebildete Beispiel des Geburtsnebenregisters von Langenselbold zeigt: Im Geburtseintrag von Caroline Glauberg wird am 31. Januar 1939 im Randvermerk der Zusatz eingetragen: „Die Neben bezeichnete hat zusätzlich den Vornamen „Sara“ angenommen.“