Das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden verwahrt mehr als einen Kilometer Papierunterlagen aus der Hessischen Staatskanzlei, über deren Archivwürdigkeit noch nicht entschieden wurde. Dieses so genannte Zwischenarchivgut wird derzeit archivisch bewertet. Neben Sachakten gehören hierzu auch zahlreiche Personalakten aus der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Bei der Bewertung von Personalakten aus der hessischen Verwaltung gibt es normalerweise keine großen Überraschungen. Nach einem festen Schema (der Archivar spricht von „Bewertungsmodell“) werden die Unterlagen geprüft und dann entweder archiviert oder vernichtet. Die beiden wichtigsten Kriterien sind der Geburtstag und die Besoldungsgruppe. Personalakten von Personen, die am 6. Tag eines Monats geboren wurden oder eine Besoldung ab A15 (=Direktor) erhielten, werden archiviert.
Die Geburtstagsauswahl bietet der späteren Nutzung weite Auswertungsmöglichkeiten, wenn z.B. nach der sozialen oder geografischen Herkunft gefragt werden kann (Vertriebene, Migration etc.) oder der Werdegang eines Querschnitts der Beschäftigten nachgezeichnet werden soll. Die Besoldungsauswahl eignet sich, um die Spitzen des Personals abzubilden, also Persönlichkeiten, die für die Politik und Verwaltung oft hohe Bedeutung hatten und in die Gesellschaft hineinwirkten (z.B. Minister, Amtsleiter).