Offenbar hatte diese kleine konzertierte Aktion einen Vorlauf. Es wird angemerkt, dass derartige Zustände im vorangegangenen Jahr (1959) auch schon geherrscht haben. Damalige Beschwerden hätten keinen positiven Erfolg gehabt. Außerdem müsste die Bediensteten, zumindest des Technischen Überwachungsamts, kleine aber dringliche Reparaturen, wie an der Toilettenspülung, weiterhin selbst beheben.
Die angeschriebene Hausverwaltung, die Liegenschaftsstelle III des Finanzamts Kassel-Spohrstraße reagierte schnell: Schon am Donnerstag, den 6. Oktober 1960 werden erste genauere Erkundungen eingezogen. Offenbar konnte der damalige Hausmeister und Heizer nicht mit Sympathie unter den Beschäftigten aufwarten: Er habe, solange er die Dienstwohnung im Haus noch nicht bezogen hatte, seine Aufgaben zur Zufriedenheit aller erledigt. Danach habe der Arbeitseifer jedoch nachgelassen. Inzwischen sei er „auch nie zu erreichen“, jedenfalls nicht im Haus oder auf dem Gelände. Telefonisch allerdings können man ihn in der Regel in der Gastwirtschaft „Zum Sportplatz“, die seine Frau betreibe, erreichen. Neben der Unterstützung seiner Frau handle er auch u. a. mit Textilien und Radios, zeitweilig habe er alte Autos, die er im Hof der ehemaligen Kaserne parkte, ausgeschlachtet und die so gewonnenen Teile in der Heizungswerkstatt montiert und gelagert. Abends schließe er die Haustür nicht ab, schaue nicht nach, ob nach Dienstschluss alle Fenster geschlossen seien, repariere keine defekten Dinge, wie die monatelang klemmende Haustür, ja nicht einmal seine Dienstzeiten seien bekannt. Der Unmut über derartige Zustände wandte sich nun gegen die Liegenschaftsstelle selbst: „Die Liegenschaftstelle sei wiederholt um Abhilfe gebeten worden, die auch zugesagt worden sei, ohne daß sich an dem Zustand etwas geändert habe“, berichtet der Finanzbeamte der Liegenschaftsstelle in seinem Aktenvermerk. Die Stenotypistinnen des Landesprüfungsamts beschwerten sich über die Arbeit einschränkenden klammen Finger vor allem Montagvormittags, ein dort beschäftigter Diplom-Ingenieur bittet um Abdichtung der Fenster durch Tesamoll. Das relativiert die Angaben der Dienststellenleiterin des Landesprüfungsamtes, dass es keinerlei Klagen zu führen gebe (“Frau Grothe scheinen ... die Verhältnisse ihrer Dienststelle nicht hinreichend bekannt zu sein“, wird das im Aktenvermerk kommentiert.) Nur das Wasserwirtschaftsamt, im 3. und 4. Obergeschoss des Gebäudes trägt keinerlei Beschwerden vor, und zwar trotz der Notwendigkeit wegen dauerhafter Kälte im 4. OG zusätzliche Beistellöfen aufgestellt habe zu müssen.