auf einer Holzablage liegt eine Brille daneben ein Schild mit einer eins

Digitale Archivierung der Polizeilichen Kriminalstatistik

Jedes Jahr stellen das Innenministerium und das Hessische Landeskriminalamt die Polizeiliche Kriminalstatistik vor. Doch was passiert mit den Daten?

In einer zunehmend digitalisierten Verwaltungswelt gewinnt die Frage nach der Archivierung digitaler Daten und damit einhergehend die Übernahme elektronischer Fachverfahren stetig an Bedeutung. Dabei bezeichnen Fachverfahren jegliche elektronischen Informationssysteme, die der Unterstützung von Verwaltungs- und Geschäftsprozessen dienen. Ein konkretes Beispiel für ein solches Fachverfahren ist die Polizeiliche KriminalstatistikÖffnet sich in einem neuen Fenster (PKS) des Landes Hessen.

Die PKS ist ein zentrales Instrument der Kriminalitätsanalyse und wird durch das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) betreut. Sie wird jährlich erstellt und dokumentiert sämtliche der Polizei bekannt gewordenen Straftaten sowie deren Bearbeitungsstand. Im Mittelpunkt steht die Zahl der registrierten Straftaten pro 100.000 Einwohner (Häufigkeitszahl) sowie die Aufklärungsquote. Doch es werden noch viele weitere Daten sowohl zu den Delikten als auch zu den Tatverdächtigen und den Opfern erhoben. Diese reichen vom Alter über möglichen festgestellten Blutalkohol zum Tatzeitpunkt bis hin zur Beziehung zwischen Opfer und tatverdächtiger Person. Damit ist die PKS ein wichtiges Analyseinstrument für Gegenwart und Vergangenheit. Die auf diese Weise erhobenen Daten sind zweifellos archivwürdig.

Statistik mit Balken
Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz

Nach dem Hessischen Archivgesetz sind alle analogen und digitalen Unterlagen dem zuständigen Archiv anzubieten. Das bedeutet: Auch Fachverfahren wie die PKS unterliegen der Anbietungspflicht und müssen bewertet werden. Sofern diese archivwürdig sind, werden die Daten, wie analoge Unterlagen auch, dauerhaft im Archiv überliefert. Bei digitalen Übernahmen stellen sich aber andere Herausforderungen als bei analogem Schriftgut. Zunächst steht die Entscheidung an, ob man das gesamte Verfahren benötigt oder bereits Auszüge ausreichend sind. Danach sind weitere Fragen zu klären: In welchen Formaten können diese gespeichert werden? Sind diese archivfähig und wie bleiben die Daten zukünftig lesbar?

Über diese Fragen machen sich Teams aus dem Hessischen Landesarchiv mit archivfachlichen und technischen Schwerpunkten in enger Abstimmung mit den jeweiligen Behörden bereits seit vielen Jahren Gedanken, entwickeln Konzepte und setzen diese um. Seit 2016 werden auch regelmäßig ausgewählte Daten aus der PKS übernommen, sodass inzwischen die Entwicklung der Kriminalität in Hessen für mehr als 50 Jahre dokumentiert ist, denn die ersten Standardtabellen stammen aus dem Jahr 1971. Durch die Archivierung der Datensätze sind der Forschung vielfältige Nutzungsmöglichkeiten gegeben und die Daten können individuell ausgewertet werden. Dies ist der entscheidende Vorteil gegenüber der veröffentlichten Version.

schwarz-weiß Foto von Säcken die auf dem Boden liegen
Zurückgelassene Geldsäcke eines Banküberfalls (HHStAW Best. 461, Nr. 32295)

Die archivierten Erhebungen sind somit eine zentrale Quelle für Wissenschaft und Gesellschaft, da sie nicht nur Straftaten dokumentieren, sondern auch Rückschlüsse auf politische und gesellschaftliche Entwicklungen zulassen. Während zum Beispiel zur Zeit der Corona-Pandemie die Zahl der Wohnungseinbrüche merklich zurückging, nahm die Häufigkeit häuslicher Gewalt zu. Solche Zusammenhänge finden sich über die Jahrzehnte zahlreich, sodass die kontinuierliche Übernahme des Fachverfahrens von hoher Bedeutung ist.

Svenja Tudziers, Wiesbaden

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