bunte Postkarte mit mehreren Motiven, Gastwirtschaft und Garten

Weiß-Rosé-Rot: Von der Traube ins Glas

September bedeutet Weinlese – auch in Hessen. Begeben wir uns also anhand der sich in den Akten des Landesarchivs befindlichen Informationen auf eine kleine Zeitreise durch die hessische Weingeschichte.

Der Rheingau in Hessen gehört zu den 13 offiziellen deutschen Weinanbaugebieten und ist vor allem bekannt für seinen Riesling. Ebenso von Bedeutung ist das Weinbaugebiet Hessische Bergstraße, das wiederum zu den kleinsten in Deutschland zählt. In Hessens Weinbergen werden gerne Führungen und Weinwanderungen angeboten. Anlass genug, um eine kleine Wanderung zum Thema Wein durch die Archivalien des Hessischen Landesarchivs zu starten.

Davon, dass der Weinbau in Hessen auf eine lange und stolze Tradition zurückblicken kann, zeugt die weltweit erste urkundliche Erwähnung des Rieslings in einer im Hessischen Staatsarchiv Marburg aufbewahrten Rüsselsheimer Rechnung des Klaus Kleinfisch, Kellermeister des Grafen Johann IV von Katzenelnbogen über dessen Einnahmen und Ausgaben an Geld und Frucht vom 13. März 1435 – also vor genau 590 Jahren!

Hier heißt es in der vorletzten Zeile: „Item 22 ß umb seczreben rüßlingen in die wingarten“. Klaus Kleinfisch kaufte hier für 22 Schilling Setzreben einer neuen, weißen Rebsorte für den gräflichen Weinberg – den Riesling. Im ausgehenden Mittelalter verbreitete sich der Riesling schließlich von Rheintal aus in die Welt (HStAM Best. Rechn. I, Nr. 94/1Öffnet sich in einem neuen Fenster).

handschriftlicher, mittelalterlicher Text
Die weltweit erste Erwähnung eines Rieslings (HStAM Best. Rechn. I, Nr. 94/1)

Neben dem Riesling gab es auch Alternativen: So befindet sich beispielsweise im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden ein Rezept zur Herstellung eines Gewürzweins, der hier „Zytwer-Wein“ genannt wird und eher an einen Glühwein erinnert. Für den „Zytwer-Wein“ benötigt man laut Rezept „süßen Wein vom besten Gewächs“ und nicht zu klein gestoßene Gewürze, „nämlich 4 Lot Ingwer, 3 Lot Nelken und 4 Lot Zimt“. Der Wein soll aufschäumen und mehrfach in saubere Kessel, Flaschen und kleine Fässer umgefüllt werden. Das kleine Säcklein mit den Gewürzen ist in das Weinfass zu hängen und nach dem Trinken jeweils tiefer darin zu versenken. Wer diesen Gewürzwein einmal selber ausprobieren möchte, findet das Rezept online unter der folgenden Signatur: HHStAW Best. 128/2, Nr. 1238Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Dass der übermäßige Genuss von Wein auch zu Problemen führen kann, ist kein Geheimnis. In den Akten sind zahlreiche Konflikte, die aufgrund erhöhten Alkoholkonsums nicht selten in körperliche Auseinandersetzungen mündeten, überliefert. Nicht umsonst erließ die Stadt Gießen 1629 aufgrund „allerhand Tumult und Geschrey […] deß nachts“ eine Verordnung, welche den Wirten das Wein- und Bierzapfen im Sommer „um halb 10 und deß Winters umb Acht Uhr“ verbieten sollte (HStAD Best. R1 A, 38/24Öffnet sich in einem neuen Fenster). Damit verbunden war auch eine Art Ausgangssperre, denn niemand sollte sich „ohne habende genugsame Ursach ausser der gassen finden“ und wenn, sei es aus beruflichen oder anderen Gründen „ihres wegs still fortgehen“ ohne sich „ungebührlich“ zu grüßen. 

Doch wenn Wein getrunken wurde, so war auch darauf zu achten, dass dieser – in Maßen – auch bekömmlich war. Verunreinigungen oder Panschereien kamen allerdings immer mal wieder vor. So lässt sich 1750 anhand von Untersuchungsakten (HStAM Best. 86, Nr. 21504Öffnet sich in einem neuen Fenster) gegen Joseph Nathan aus Hanau nachvollziehen, wie „Weinverfälschungen“ aufgedeckt wurden. Hierzu wurde die sogenannte „Württembergische Weinprobe“ („liquor probatorius“) angewendet. Joseph Nathan wurde vorgeworfen, seine Weine mit Bleioxid, Silberglanz („Silberglett“) sowie weiteren „der menschlichen Gesundheit dermaßen schädlichen Mineralia“ versetzt zu haben. Die giftigen Zusätze sollten unter anderem dafür sorgen, den Wein haltbarer bzw. genießbarer machen. Aus den Akten geht ferner hervor, dass der verunreinigte Wein auf den Straßen ausgekippt und Joseph Nathan zu einer Geldstrafe von 10.000 Gulden verurteilt wurde.

in schwarz-weiß: Eine Frau gießt Wein aus einer Karaffe in Gläser
Mit Freude wird der Apfelwein in den Gaststätten ausgeschenkt! (HHStAW Best. 3008/2, Nr. 11649)

Damit so etwas auch heute nicht passieren kann, wird der Wein einer Qualitätsprüfung unterzogen. Mit Inkrafttreten des Weingesetzes von 1971 wurden in allen weinbautreibenden Bundesländern Prüfstellen eingerichtet. Für die hessischen Weinbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße ist das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt, genaugenommen das Dezernat Weinbau EltvilleÖffnet sich in einem neuen Fenster für die Prüfung zuständig. Im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden werden die Unterlagen dieser Außenstelle des RP Darmstadts überliefert, so zum Beispiel im BestandHHStAW Best. 552Öffnet sich in einem neuen Fenster

Neben den üblichen Weinen aus Trauben gibt es noch zahlreiche weitere Obstweine aus Birnen oder Äpfeln, die seit der Antike belegt sind. Einer der wohl berühmtesten Weine in Hessen ist der Apfelwein oder Ebbelwoi, wie er im hessischen genannt wird. Seit 2022 steht die hessische Apfelweinkultur auf der UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes und erfreut sich seit jeher einer großen Beliebtheit.

schwarz-weiß Foto von Personen beim Pflücken von Weintrauben
Erntehelfer während der Weinlese auf einem Weinberg in der Nähe von Oberwalluf (HHStAW Best. 3008, Nr. 27409)

Mit der Weinlese beginnt auch in Hessen die wichtigste Zeit des Jahres für die Winzer, wenn es wieder heißt, den optimalen Entwicklungszeitpunkt der Trauben abzupassen. Ob Riesling, Weiß -oder Grauburgunder und Dornfelder, die Region Rheinhessen bietet eine große Vielfalt an Weinen –  und das ganz ohne Bleioxid und Silberglanz! In diesem Sinne: Prost! und Gude!

Jan-Hendrik Evers, Hessisches Landesarchiv

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