Wann das 827qm große Grundstück im Kasseler Ortsbezirk Mitte in das Eigentum der jüdischen Familie Gotthelft/Lieberg kam ist nicht bekannt. Nach dem Adressbuch aber wohnte der Kaufmann Fritz Lieberg wohl mit Ehefrau Emilie und drei Kindern 1930 in der Kasseler Weinbergstraße 9, während die Familie im Adressbuch von 1936 nicht mehr aufgeführt wurde (Vgl. Helmut Thiele: Die jüdischen Einwohner zu Kassel 1700-1942. Familiendaten und Adressen. Kassel 2006. Darin: Adressen jüdischer Familien in Kassel. Auszug aus dem Kasseler Adressbuch von 1930, S. 922, sowie Adressbuch 1936, S. 945). Die Familie Lieberg hatte vor Ihrer Emigration in die USA im Dezember 1939 einen Wohnsitz im niederländischen HengloÖffnet sich in einem neuen Fenster.
Zu diesem Zeitpunkt war diese Immobilie, die sich offenbar im Vermögen Frau Liebergs befand, zu einem Preis von 56.000 RM verkauft - das Grundstück Flur E, Flurstück 412/45 mit dem darauf stehenden Wohnhaus war am 5. Juli 1938 auf das DRK in das Kasseler Grundbuch eingetragen worden. 17.500 RM wurden als Grundschuldabtrag verrechnet, die restliche Summe in Höhe von 38.500 RM auf ein Konto überweisen, das zur Sicherung der Reichsfluchtsteuer vom NS-Regime gesperrt worden war.
Auf Beschluss des Amtes der Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung vom 8. Dezember 1950 wurde das Eigentum an Frau Lieberg zurück übertragen. Damit war diese Wiedergutmachungssache in der Hauptsache erledigt, und Frau Lieberg hatte „die ihr aus der Zahlung des Kaufpreises auf das Sperrkonto in Höhe von 38.500 RM zustehenden Wiedergutmachungsanspruch an den Antragsgegner abzutreten.“ (Vgl. Beschluss WiK 959 der Wiedergutmachungskammer I des Landgerichts Kassel vom 28.02.1951, in HStAM, Best. 601/21, Nr. 524Öffnet sich in einem neuen Fenster, Bl. 37). Den restlichen Kaufpreis in Höhe von 17.500 RM, mit dem eine Hypothek 1938/39 abgelöst wurde, war im Verhältnis 1:10 umgerechnet und davon eine Nutzungsgebühr in Höhe von 6.000 RM (= 600 DM) abgezogen. Frau Lieberg also hatte 1.150 DM (plus 4% Zinsen seit der Rückübertragung 1951) zu erstatten.
Da Frau Lieberg bis Anfang 1954 noch keine Zahlungen aus anderen ihr zugesprochenen Rückerstattungen erhalten hatte, konnte sie diese Summe nicht aufbringen. Die Landeszentralbank sprang mit einem Kredit ein, das Kasseler Bankhaus Wangenheim & Co. legte den Betrag bis zum Geldeingang von der LZB vor, und überwies den Betrag im Februar 1954 an die Staatskasse.