Bereits in der Antike hatten sich im christlichen Kirchenjahr drei Hauptfastenzeiten herausgebildet, nämlich die viermal jährlich begangenen Quatembertage, die Vigiltage am Vortag verschiedener Heiligenfeste und natürlich die Quadragesima, die 40tägige Fastenzeit vor Ostern. An diesen sogenannten Vollfasttagen waren besonders strikte Fastenbestimmungen einzuhalten: Es war nur eine Mahlzeit pro Tag gestattet, wobei der Verzehr des Fleischs und aller Produkte warmblütiger Tiere verboten war. Dieses Verbot umfasste Eier und sämtliche Laktizinien, also Milchprodukte wie etwa Käse und Butter. Erlaubt war dagegen der Genuss aller Arten von Fisch und Wasservögeln, denn diese unterschieden sich nach damaliger Interpretation grundsätzlich von Säugetieren, da sie bereits am fünften, letztere dagegen erst am sechsten Schöpfungstag erschaffen wurden.
Das Fasten diente der Buße und Reinigung von Sünden, besonders in Vorbereitung auf das Osterfest. Doch obwohl ihr Seelenheil auf dem Spiel stand, wollten und konnten nicht alle Menschen die strengen Regeln einhalten und suchten daher nach kreativen Auswegen. Die kirchlichen Vorgaben wurden unterschiedlich ausgelegt, beispielsweise wurden Innereien gegessen, da es sich dabei nicht im eigentlichen Sinne um „Fleisch“ von Säugetieren handelte. Auch Biberschwänze waren sehr beliebt, denn da Biber im Wasser leben und einen schuppigen Schwanz haben, wurden sie kurzerhand zu Fischen erklärt. Doch man konnte sich auch auf ganz offiziellem Weg wenigstens teilweise von Fastenvorschriften entbinden lassen, nämlich indem man eine entsprechende Bitte an den Papst richtete.