Gefaltetes Pergamentdokument mit handschriftlichem Text; untenmittig hängt ein rotes Wachssiegel an einer Kordel

Mittelalterliches Fasten

Das Fasten spielte im religiösen Leben des Spätmittelalters eine zentrale Rolle, besonders in der vorösterlichen Zeit. Um die strikten Fastenregeln der Kirche wenigstens teilweise umgehen zu können, erbaten aber viele Menschen vom Papst Ausnahmeregelungen, die ihnen in Form von sogenannten Butterbriefen gewährt wurden.

Bereits in der Antike hatten sich im christlichen Kirchenjahr drei Hauptfastenzeiten herausgebildet, nämlich die viermal jährlich begangenen Quatembertage, die Vigiltage am Vortag verschiedener Heiligenfeste und natürlich die Quadragesima, die 40tägige Fastenzeit vor Ostern. An diesen sogenannten Vollfasttagen waren besonders strikte Fastenbestimmungen einzuhalten: Es war nur eine Mahlzeit pro Tag gestattet, wobei der Verzehr des Fleischs und aller Produkte warmblütiger Tiere verboten war. Dieses Verbot umfasste Eier und sämtliche Laktizinien, also Milchprodukte wie etwa Käse und Butter. Erlaubt war dagegen der Genuss aller Arten von Fisch und Wasservögeln, denn diese unterschieden sich nach damaliger Interpretation grundsätzlich von Säugetieren, da sie bereits am fünften, letztere dagegen erst am sechsten Schöpfungstag erschaffen wurden.

Das Fasten diente der Buße und Reinigung von Sünden, besonders in Vorbereitung auf das Osterfest. Doch obwohl ihr Seelenheil auf dem Spiel stand, wollten und konnten nicht alle Menschen die strengen Regeln einhalten und suchten daher nach kreativen Auswegen. Die kirchlichen Vorgaben wurden unterschiedlich ausgelegt, beispielsweise wurden Innereien gegessen, da es sich dabei nicht im eigentlichen Sinne um „Fleisch“ von Säugetieren handelte. Auch Biberschwänze waren sehr beliebt, denn da Biber im Wasser leben und einen schuppigen Schwanz haben, wurden sie kurzerhand zu Fischen erklärt. Doch man konnte sich auch auf ganz offiziellem Weg wenigstens teilweise von Fastenvorschriften entbinden lassen, nämlich indem man eine entsprechende Bitte an den Papst richtete.

Gefaltetes Pergamentdokument mit lateinischem Fließtext und großer Zierinitiale; unten sind Reste einer Kordel für Siegel sichtbar
Erlaubnis zum Genuss von Butter und Milchspeisen im Konvent von Fulda u. a. an kirchlichen Fastentagen, außer während der Karwoche, 29. Juli 1489 (HStAM, Urk. 75, Nr. 1257)

Zahlreiche Gläubige wandten sich an die päpstliche Kurie, um eine Erlaubnis für den Konsum von verbotenen Speisen an Fasttagen zu erhalten. Diese Genehmigungen wurden ihnen in Form von Fastendispensen erteilt, entweder durch die päpstliche Kanzlei, die päpstliche Pönitentiarie, die im 13. Jahrhundert eigens zur Gewährung von Dispensen verschiedensten Inhalts eingerichtet wurde, oder durch päpstliche Legaten. Da in den meisten Fastendispensen der Verzehr von Milchspeisen, speziell von Butter, an Fasttagen bewilligt wurde, werden sie auch als „Butterbriefe“ bezeichnet.

Großpönitentiar Philipp Calandrini, seit 1459 Leiter der päpstlichen Pönitentiarie, gestattete beispielweise dem Abt Johann III. des Benediktinerklosters Schlüchtern im Jahr 1468, an Fasttagen Fleisch, Milch und Eierspeisen zu sich zu nehmen (HStAM, Best. Urk. 69, Nr. 975Öffnet sich in einem neuen Fenster). Der Abt hatte mit seiner schwachen körperlichen Verfassung argumentiert, aufgrund derer er seinen Körper ohne den Verzehr der genannten Produkte nicht ausreichend versorgen könne, die Dispens wurde daher ausdrücklich auf Anraten eines Arztes erteilt.

Andere Gründe für die Notwendigkeit des Butterkonsums an Fastentagen wurden von Graf Philipp dem Älteren von Hanau und seiner Frau Anna vorgebracht. In ihrer Bittschrift hatten sie angegeben, dass sie in einer Region leben, in der Oliven kaum wachsen und Olivenöl nicht ohne weiteres erworben werden könne, außerdem gebe es nur wenig anderes Öl, etwa aus Nüssen oder Raps, das allerdings schwer bekömmlich sei und dessen schlechter Geruch Übelkeit hervorrufe. Ihnen wurde daher – ebenfalls durch den Großpönitentiar Philipp – im Jahr 1467 erlaubt, sich auch an Fastentagen der Butter zu bedienen (HStAM, Best. Urk. 58, Nr. 239Öffnet sich in einem neuen Fenster). Ebenso bewilligte der päpstliche Legat Raimund Peraudi im Jahr 1489 nicht nur dem Abt von Fulda, sondern gleich dem gesamten Konvent und allen Abhängigen innerhalb der Klostermauern den Genuss von Butter und Milchspeisen an kirchlichen Fastentagen, da am Standort des Klosters Fulda und in seinen Besitzungen keine Oliven wachsen (HStAM, Best. Urk. 75, Nr. 1257Öffnet sich in einem neuen Fenster).

Die klimatischen Voraussetzungen ihres Herkunftsorts wurden von den Bittstellern häufig als Erklärung angeführt, warum ihnen ein Verzicht auf Butter und damit die Einhaltung der kirchlichen Fastenregeln nicht möglich war. Im Mittelmeerraum existierte mit dem Olivenöl in der Fastenzeit ein adäquater Ersatz für Butter, nördlich der Alpen dagegen war die Produktion von Olivenöl nur schlecht möglich und der Einkauf desselben sehr teuer. Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass die meisten Butterbriefe für Menschen aus dem Südwesten des deutschsprachigen Raums ausgefertigt wurden. Im mediterranen Süden erleichterte der Olivenanbau das vorösterliche Fasten erheblich, jenseits der Alpen war im Spätmittelalter dank der Fastendispense aber ebenfalls alles in Butter.

Sabine Fees, Marburg

 

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