Dem guten Beispiel des Landesarchivs Berlin und des Staatsarchivs Hamburg folgend wurden im HLA eine Reihe von Leitfragen entwickelt, die in der Online-Abfrage zwingend notwendige Angaben für eine sinnvolle genealogische Recherche abklopfen: Ganz wichtig sind der Ort, an dem eine Geburt, eine Heirat oder ein Sterbefall stattgefunden hat, ebenso wie der (ungefähre) Zeitraum. Denn je nachdem, wann sich der Personenstandsfall ereignet hat, sind unterschiedliche Dokumente heranzuziehen.
Standesämter wurden im Deutschen Reich erst 1876 etabliert (in Preußen etwas früher, zum 1. Oktober 1874), erst ab diesem Zeitpunkt fand eine konfessionsübergreifende Registrierung aller Personenstandsfälle statt. Im Zeitraum vorher ist man auf die Unterlagen der Glaubensgemeinschaften angewiesen. In den Staatsarchiven sind Kirchenbuchduplikate der evangelischen Kirche oder jüdische Standesregister überliefert – nicht jedoch immer flächendeckend und vollständig. Daher wird für die Zeit vor 1876 in der Online-Abfrage auf die kirchlichen Archive und auf die Plattformen „Archion“ und „Matrikula“ verwiesen.