Auf den ersten Blick erscheint diese Nachricht sehr ungewöhnlich, denn Archivierung bedeutet „dauerhafte Aufbewahrung“ und keinesfalls „Vernichtung“. Rückt also das Hauptstaatsarchiv von seinen eigenen Prinzipien ab? Mitnichten!
Bewertet wurde ausschließlich Zwischenarchivgut. Diese Unterlagen sind kein öffentliches Archivgut im Sinne des Archivgesetzes. Es handelt sich um noch in der Aufbewahrungsphase befindliches Behördenschriftgut, das lediglich vorläufig übernommen wurde. Bis vor kurzem umfasste das Zwischenarchivgut, das sich teilweise schon länger im Hauptstaatsarchiv befand, rund 4,8 Kilometer (!) Magazinraum. Vor allem für oberste Landesbehörden wie Ministerien war das Zwischenarchiv eine Möglichkeit, kaum noch benötigte Unterlagen auszulagern.
Doch der Platz im Hauptstaatsarchiv ist endlich, und in absehbarer Zeit werden alle Regale am Standort belegt sein. Jedes Jahr kommen mehrere hundert Meter neue Papierunterlagen mit historisch wertvollem Inhalt in die Magazine. Diese Zahl wird sich kurzfristig erheblich erhöhen, weil die Landesverwaltung auf die elektronische Akte umgestiegen ist und somit in den Behörden viele Papierakten nicht mehr benötigt werden.
Folgerichtig wurde die Thematik in die Zielvereinbarungen für das Hauptstaatsarchiv Wiesbaden aufgenommen. Die Zielvereinbarungen dienen der mittelfristigen strategischen Steuerung und legen die Schwerpunkte innerhalb des Hessischen Landesarchivs für mehrere Jahre fest.