Alte handschriftliche Seite mit einer Zeichnung eines rechteckigen Fensters mit Gitterstruktur; darüber und darunter schwer lesbarer Text

Anfänge der Dokumentation von Tatorten in Hessen

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erfolgte eine Reihe von Gefängnisausbrüchen aus dem Zuchthaus Fulda. Eine davon wurde aktenkundig und belegte dieses Verbrechen mit einem Tatort-Bild.

In der städtischen Polizei-Registratur von Fulda belegt eine Akte den Ausbruch von drei weiblichen Häftlingen aus dem städtischen Zuchthaus (HStAM, Best. 98 d, Nr. 51Öffnet sich in einem neuen Fenster). In der Nacht vom 27. auf den 28. Oktober 1810 gelang es den drei Gefangenen Maria Spahn aus Florenberg, Margaretha Schäfer aus Niederbieber und Katharina Neu „angeblich aus der Gegend von Homburg“ aus dem Zuchthaus in Fulda zu fliehen. Die Flucht, gemeldet um 7 Uhr morgens von der Zuchthausverwaltung, war von daher erstaunlich, da sie zunächst „vermittels Durchschneidung eines eisernen Stabes“ am Fenster gelang und zudem „im Angesicht der Schildwache“ geschehen war. Beides war dann auch Anlass einer in der Akte überlieferten Untersuchung. „Der Anschaulichkeit wegen will von einem kleinen Handriß von dem mit eiserenen Stäben versehenen Fenster, durch welches die Flüchtlinge entschlüpften, hierher setzen“, so die Zuchthausverwaltung in ihrem Schreiben. Neben der Meldung über den Ausbruch findet sich auch ein sofort angefertigtes „Signalment“, das als Steckbrief zur Ergreifung der geflohenen Insassinnen dienlich sein sollte und an die umliegenden Justizbeamten verteilt wurde.

Aus diesem sind Informationen zu den drei Frauen ersichtlich, die in heutiger Zeit sicher anders formuliert würden. Maria Spahn war aus Florenberg, 40 bis 50 Jahre alt, klein und von untersetzter Statur, „fast buckling, hat eine dicke Nase, graue Schielaugen, ein braunes langes Haar. Sie trug einen roth und weiß gestreiften groben Leinenrock, weißes Leinenschürzchen, roth und blau gestreiftes Mützchen. Weiße Leinenstrümpfe, gebundene Schuhe, und eine sogenannte Zipfelkappe aus schwarzen Cotun mit einem rothe Bouquet.“ Margaretha Schäfer aus Niederbieber war 55 Jahre alt und auch von untersetzter Statur, „hat ein männliches Gesicht, dicke, runde Nase, ordinairen Mund, graue Augen und Haare.“ Sie trug vor ihrer Flucht einen blauen und eine schwarzen „beidermannsrock“, einen kurzen Köller von gedrucktem Leinenzeug, ein weißes und ein gedrucktes Halstuch, ein dunkelblaues leinernes Schürzchen, hellbraune und weiß angestrickte wollen und auch ganz weiße Strümpfe mit gebundenen Schuhen.“ Katharina Neu war mit 36 Jahren die jüngste der drei Frauen. Während die Eigenschaft „aus dem Auslande“ gestrichen wurde, wurde ihre Erscheinung wieder ausführlich beschrieben: „von großer, hagerer Statur, langem Gesicht. Spitzer Nase, ordinären Mund, längliches Kin, hellbraune Augen und Haaren, welche mit einem Kamm aufgesteckt sind. Sie trug einen rothen Kotunen Rock, ein weißes Leibchen […] ein weißes Halstuch von Michelin und einen Oberrock von grünem Kotun, weiße baumwollene Strümpfe und schwarze Schuhe. Auch hat sie einen grünen seidenen Regenschirm mitgenommen.“ 

Drei Frauen in einer Buntstiftzeichnung im Stil des frühen 19. Jahrhunderts stehen nebeneinander vor hellem Hintergrund: links eine kleine, untersetzte Frau mit gestreiftem Rock und Mütze, in der Mitte eine ältere, kräftige Frau in dunkler Kleidung, rechts eine große, schlanke Frau im grünen Mantel mit geschlossenem Regenschirm
So in etwa könnten die drei gesuchten Frauen ausgesehen haben, von links nach rechts: Maria Spahn, Margaretha Schäfer und Katharina Neu (Hinweis: Das Bild wurde mit Hilfe von KI basierend auf den in der Akte geschilderten Beschreibungen erstellt)

Weiter erfolgte umgehend eine Befragung von vier miteinsitzenden Frauen und vier Nationalgardisten, die bei der Wache während der Nacht beschäftigt waren. Die Frauen schilderten anschaulich den Gefängnisalltag und die Vorbereitungen zur Nachtruhe. Die befragten Frauen waren jeweils die Bettnachbarinnen, die sich mit einer der Geflohenen ein Bett teilten, bzw. in der gleichen Zelle lagen. Die befragten Mithäftlinge wussten nichts von der Flucht und haben auch nichts bemerkt, zumal Maria Spahn nachts öfters aufgestanden war. Die mit einsitzende Ehefrau von Kreisitzer als Bettnachbarin der Neuin berichtete, dass diese „bei dem Ofen sitzen geblieben seie. Sie habe der Neuin zugerufen, schlafen zu gehen, welche ihr aber erwiderte, daß die ihr nichts zu befehlen habe, worauf sie eingeschlafen seie.“ Die befragten Schildwachen aber informierten, dass der Wachwechsel nicht gewissenhaft passierte und eine Wache wohl auch in der Wachstube eine Pfeife geraucht hatte statt auf seinem Posten zu sein. Die Untersuchung ergab dann auch einen für die Flucht der drei Frauen Verantwortlichen: „der Nationalgardist Joseph Kling, weil er seinen Posten verlassen hatte, [und deswegen] von dem Herrn Obrister von Buseck zur gebührenden Strafe gezogen worden sei.“

Knapp darunter steht dann der Vermerk „ad acta den 14. November 1810“. 

Altes Schriftstück mit handschriftlichem, schwerlesbarem Text
Auszug aus dem Bericht der Zuchthausverwaltung zur Flucht der drei Frauen (HStAM, Best. 98 d, Nr. 51)

Aus der Akte geht weder hervor, ob die drei Frauen wieder aufgegriffen worden sind noch warum sie zuvor überhaupt inhaftiert worden waren. In Fulda befand sich das zentrale Zuchthaus für Hessen, in dem Frauen verwahrt wurden, was die unterschiedlichen Herkunftsorte der Frauen erklärt. Während die Flucht des wegen Diebstahls in Müs inhaftierten Johann Feldmann aus dem Fuldaer Gefängnis am 20. November 1810, also keinen halben Monat später, eine Meldung im Fuldaischen Intelligenzblatt wert war (HStAM, Slg. 404, 48. Stück 1810, Freitag den 30. November 1810), wurde die Flucht der drei Frauen mit keiner Silbe erwähnt. Dennoch lassen sich mit ziemlicher Sicherheit Spuren von ihnen im Archiv nachweisen, denn zu Maria Spahn findet sich im Bestand des Kriminalgerichtes Hanau unter der Rubrik „Vagabunden und Landstreicher“ die Akte „Auslieferung von in Hanau zurückgelassenen Kleidungsstücken an die in das Zuchthaus zu Fulda gebrachte Maria Anna Spahn“ von 1792. Darin schildert Maria Anna Spahn, dass sie die Kleidungsstücke im Gasthaus „im Gänschen“ beim Wirt gelassen habe und gibt eine insgesamt 13 Objekte umfassende Liste an, darunter als erstes „einen blauen beidermann Rock“, aber auch unter der Nummer 3 eine blauweiß gestreifte Mütze. Diese hatte Maria Anna Spahn als Sicherheit im Wirtshaus gelassen, benötigte diese aber nun und wurden daher nach Fulda gebracht. Auch scheint Katharina Neu vor ihrer Flucht 1810 bereits aktenkundig geworden zu sein. Zu ihr findet sich bei der Fuldischen Finanzdirektion die Akte „Verpflegung des unehelich geborenen Kindes Catharina Neu zu Fulda“ von 1806-1810 (HStAM, Best. 98 d, Nr. 788).

Ohne diese Akten weiter ausgewertet zu haben, zeigt sich zunächst, dass aus der staatlichen Überlieferung zu den Verhältnissen einfacher Menschen in prekären Verhältnissen, die - wie es schien und wie auch immer - auf die schiefe Bahn gelangt waren, auch einiges auf deren Alltag schließen lässt. Für den interessierten Leser wäre eine zur Fahndung dienliche Skizze der Kleidung oder gar des mitgenommenen Regenschirms hilfreicher als das Tatortbild des durchgefeilten Fensters. Dies zeigt aber daneben, dass dieses Detail für die Zuchthausverwaltung wichtiger war als die Ausstattung weiblicher Gefangener Anfang des 19. Jahrhunderts.

Eva Bender, Marburg

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