Flurkarte der Gemarkung Michelstadt, 1859 (HStAD, P 4, 9297)

Flurneuordnung beim Landesarchiv

Neue Verfügung zur Aufbewahrung und Aussonderung von digitalen und analogen Unterlagen der Flurbereinigungsbehörden

Die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) arbeitet seit nunmehr fast einem Jahr hauptsächlich digital. Die Umstellung auf die digitale Aktenführung, die mit der Einführung eines neuen, angepassten Aktenplans einherging, erfolgte zu Jahresbeginn. Damit auch die spätere Archivierung der E-Akten gewährleistet werden kann, hat die HVBG in den letzten anderthalb Jahren in kollegialer und konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landesarchiv eine neue Verfügung zur Aufbewahrung und archivischen Aussonderung der Unterlagen für den Aufgabenbereich der Flurbereinigungsbehörden, der oberen Flurbereinigungsbehörde und der Spruchstelle für Flurbereinigung erarbeitet. Diese Verfügung enthält neben Regelungen zur Aktenführung und Aussonderung auch archivische Bewertungskataloge für diese digitalen und die restlichen analogen Unterlagen.

Ausschnitt aus dem Häuserverzeichnis der Gemarkung Ulrichstein (HStAD, H 23, 1753)

Die HVBG besteht aus dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) sowie aus sieben Ämtern für Bodenmanagement. Neben der Geodateninfrastruktur, Baulandumlegung, Immobilienwertermittlung, Landesvermessung und Liegenschaftskataster fällt auch die Flurneuordnung in den Verantwortungsbereich der HVBG. Um diese traditionsreichen und wichtigen Aufgabengebiete für die Nachwelt zu dokumentieren, werden die entsprechenden Unterlagen wie Akten und Karten/Pläne in regelmäßigen Abständen ausgesondert und archiviert. Dabei fallen vor allem im Bereich der Flurneuordnung, dem Instrument zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung ländlicher und urbaner Lebensräume, große Aktenmengen an, die sorgsam bewertet und ausgesondert werden müssen. Seit über zehn Jahren wird die Aussonderung daher bereits durch Verfügungen geregelt, in denen festgelegte Bewertungsentscheidungen für Kontinuität bei der Überlieferungsbildung sorgen. Die neue Verfügung knüpft an diese Tradition an: Auch in Zukunft werden u.a. Verfahrensakten, die „Hauptakten“ der Flurbereinigungsverfahren, oder die Flurbereinigungspläne vom Hessischen Landesarchiv übernommen.

Ausschnitt aus der Flurkarte der Gemarkung Unter-Schönmattenwag, 1850 (HStAD, P 4, 9326)

Die Unterlagen sind dabei nicht nur für die Ortsgeschichte interessant; sie können auch als Quellen für sozial- und wirtschaftshistorische Untersuchungen wie auch zur Erforschung der Politik- und Umweltgeschichte dienen. Wie und warum sich eine Landschaft verändert hat, lässt sich anhand der verschiedenen Akten und der dazugehörigen Karten und Pläne studieren, die in der neuen Verfügung als archivwürdig gekennzeichnet wurden. Situativ können solche Unterlagen trotz ihres Alters zur Klärung oder zur Sicherung von Rechtsansprüchen beitragen.

Die Verfügung zur Aktenführung und Aussonderung von digitalen und analogen Unterlagen der Flurbereinigungsbehörden stellt somit ein wichtiges Arbeitsinstrument für die – nun auch in diesem Bereich digitale - Überlieferungsbildung dar und wird die Zusammenarbeit zwischen Hessischem Landesarchiv und Hessischer Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation weiter fördern.

Karina Jaeger, Darmstadt
David Gniffke, Hessisches Landesarchiv

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