Alle in Hessen lebenden Personen, ob deutsche Staatsangehörige, Ausländer oder Staatenlose, hatten sich nach der Verordnung über die allgemeine Registrierung […] und die Einführung eines einheitlichen polizeilichen Inlandsausweises vom 13. April 1946 bei der Ortspolizeibehörde zu melden, wo in einem Fragebogen Angaben zu Familienstand, Wohnort, Beruf, Personenbeschreibung festgehalten wurden sowie ein Passfoto und Fingerabdrücke eingeklebt sind. Auf Grundlage dieser Meldebögen wurden neue Ausweise (Kennkarten) ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus der Nachkriegszeit zum Teil noch personenbezogenen Schutzfristen unterliegen und deshalb nur nach Vorlage eines genehmigten Antrags auf deren Verkürzung eingesehen werden können.