Mit dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 übertrugen die Alliierten die Entnazifizierung an deutsche Behörden, die Spruchkammern. Da sich alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt waren, in einem Spruchkammerverfahren für ihr Verhalten in der NS-Zeit zu verantworten hatten, sind die Einzelfallakten und Meldebögen eine herausragende Quelle nicht nur für die juristische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, sondern auch für die Aussagen und Argumentationen der einzelnen Befragten und ihre Einstufung als Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus der Nachkriegszeit zum Teil noch personenbezogenen Schutzfristen unterliegen und deshalb nur nach Vorlage eines genehmigten Antrags auf deren Verkürzung eingesehen werden können.
Die Spruchkammerverfahren sind zentral im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden archiviert.
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden
Bestände
Bestände der Spruchkammern (Abt. 520)