Blick auf die Trümmerbahn in der Mühlgasse in Wiesbaden, dahinter zerbombte Häuser, 1946 (HHStAW, 3008/2, 29850)

Spruchkammerverfahren

Mit dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 übertrugen die Alliierten die Entnazifizierung an deutsche Behörden, die Spruchkammern. Da sich alle Deutschen, die mindestens 18 Jahre alt waren, in einem Spruchkammerverfahren für ihr Verhalten in der NS-Zeit zu verantworten hatten, sind die Einzelfallakten und Meldebögen eine herausragende Quelle nicht nur für die juristische Aufarbeitung der NS-Vergangenheit, sondern auch für die Aussagen und Argumentationen der einzelnen Befragten und ihre Einstufung als Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete.

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus der Nachkriegszeit zum Teil noch personenbezogenen Schutzfristen unterliegen und deshalb nur nach Vorlage eines genehmigten Antrags auf deren Verkürzung eingesehen werden können.

Die Spruchkammerverfahren sind zentral im Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden archiviert.

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Bestände

Bestände der Spruchkammern (Abt. 520)

Schutzfristen und Schutzfristverkürzungsantrag

Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen aus der Nachkriegszeit zum Teil noch personenbezogenen Schutzfristen unterliegen und deshalb nur nach Vorlage eines genehmigten Antrags auf deren Verkürzung eingesehen werden können.

Anfragen zu Spruchkammerverfahren

Ein Teil der Unterlagen ist über Arcinsys recherchierbar, alle übrigen Akten müssen über Karteien ermittelt werden. Da eine solche Suche einige Zeit in Anspruch nehmen kann, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit dem Hauptstaatsarchiv in Verbindung zu setzen. Für die Recherche von Entnazifizierungsakten sind Namen und Geburtsdatum der Person sowie die Angabe des Wohnortes in der direkten Nachkriegszeit (ca. 1946–1954) notwendig.

Kriegsteilnehmer

Für die Klärung der Kriegs- und Nachkriegsbiografie einschließlich des persönlichen Aufenthalts von Kriegsteilnehmern empfiehlt es sich, zunächst zentrale Bestände des Bundesarchivs und dessen Abteilung "Personenbezogene Auskünfte zum Ersten und Zweiten Weltkrieg" (PA) prüfen zu lassen. Sie ist die organisatorische Nachfolgerin der "Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht"  (WASt).

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