Grundbücher sind die Nachfolger der Währschafts- und Hypothekenprotokolle. Sie wurden ab 1872 in Preußen, seit 1897 im gesamten Deutschen Reich eingeführt. Die notwendigen Dokumente zu den Einträgen im Grundbuch sind in den Grundakten versammelt. Die Grundbücher und -akten werden bis heute in den Grundbuchämtern bei den Amtsgerichten geführt, wo sie entsprechend der Grundbuchordnung benutzt werden können.
Ein Teil der hessischen Amtsgerichte hat ältere geschlossene Grundbuchunterlagen an das Grundbucharchiv des Hessischen Landesarchivs in Neustadt, eine Serviceeinrichtung für die Justiz, abgegeben. Das Grundbucharchiv leiht die Akten und Bücher bei Bedarf wieder an die Grundbuchämter aus.
Bitte beachten Sie: Privatpersonen können Grundbuchunterlagen im Grundbucharchiv nicht nutzen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Grundbuchamt bzw. Amtsgericht.