Foto der Synagoge von Groß-Gerau, um 1900 (HStAD, R 4, 11671)

Jüdische Standesregister (Synagogenbücher)

Staatsarchiv Darmstadt

Bereits im 18. Jahrhundert mussten in Hessen-Darmstadt die örtlichen Pfarrer sogenannte „Judenmatrikel“ anlegen, in denen sie Geburten, Heiraten und Sterbefälle dokumentierten.

Bestand

Best. C 12 - Judenmatrikel. Der Bestand umfasst den Zeitraum 1788-1875.

Er enthält auch Verweise auf Register im Hessischen Hauptstaatsrchiv Wiesbaden, im Central Archives for the History of the Jewish People Jerusalem und bei den Standesämtern.

Staatsarchiv Marburg

In Kurhessen waren die jüdischen Gemeinden gemäß der Verordnung vom 30. Dezember 1823 verpflichtet, sogenannte Synagogen-Bücher zu führen, in denen Geburten, Heiraten und Todesfälle einzutragen waren; im Fürstentum Waldeck war dies mit dem Gemeindegesetz vom 6. August 1833 vorgeschrieben.

Bestand

Best. Protokolle - Protokolle verschiedener Art enthält auch die jüdischen Standesregister. Sie sind dort alphabetisch sortiert und stammen aus dem Zeitraum 1823-1874/1876.

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Im Herzogtum Nassau waren christliche und jüdische Matrikel zusammengefasst. Hier oblag es seit 1817 den Pfarrern der örtlich überwiegend christlichen Konfession, die zivilen Personenstandsregister zu führen.

Bestände

  • Abt. 365 - Judenregister aus hessischen Gemeinden, vor allem 1820-1875: Der Bestand besteht aus Abzügen von jüdischen Standesregistern, die das Reichssippenamt um 1940 eingezogen hatte. Sie waren noch während des Zweiten Weltkriegs verfilmt worden. Die Filme blieben erhalten; die Originale sind verloren. Der Bestand ist vollständig digitalisiert.
  • Abt. 248/2 - Justizamt Braunfels, 1847-1888
  • Abt. 248/3 - Justizamt Greifenstein (Ehringshausen), 1847-1874
  • Abt. 248/4 - Justizamt Hohensolms, 1847-1857
  • Abt. 248/6 - Justizämter Hermannstein, Naunheim und Waldgirmes, 1823-1866

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