Für die Personengeschichtsforschung sind verschiedene kirchliche und staatliche Register besonders wichtig. Im Folgenden werden die einzelnen Registerarten und ihre Überlieferung im Hessischen Landesarchiv erläutert.
Genealogie
Zentrale Quellen
Quellen
Standesamtsregister sind die vom Staats geführten Übersichten über Geburten, Heiraten und Sterbefälle. Sie wurden ab 1876 im gesamten Deutschen Reich geführt.
Vor der staatlichen Registerführung dokumentierten ausschließlich die christlichen Kirchen und andere Glaubensgemeinschaften den Personenstand.
Die jüdischen Standesregister wurden teils von den jüdischen Gemeinden selbst, teils von den christlichen Pfarrern geführt.
In den Standesbüchern der Dissidenten wurden Geburten und Sterbefälle von Personen registriert, die keiner der staatlich anerkannten Kirchengemeinschaften angehörten.
Die Ehestandsbücher enthalten ausschließlich Eheschließungen.
Ab 1807 wurden in den französischen besetzten Gebieten sog. Zivilstandsregister geführt.