Ab 1.10.1874 registrierten in Preußen staatlich bestellte Standesbeamte die Geburten, Heiraten und Sterbefälle sämtlicher Einwohner. Ab 1.1.1876 wurde die Registerführung im gesamten Deutschen Reich eingeführt und somit auch im Großherzogtum Hessen und im Fürstentum Waldeck. Seit der Novellierung des Personenstandsgesetzes zum 1.1.2009 können die Register, deren Fortführungsfristen von 110 Jahren (Geburtsregister), 80 Jahren (Heiratsregister), und 30 Jahren (Sterberegister) abgelaufen sind, nach den archivgesetzlichen Vorgaben benutzt werden.
In Hessen werden die Nebenregister – eine Art „Sicherungskopie“ der Standesamtsaufsichten – zentral für das ganze Bundesland im Personenstandsarchiv des Landesarchivs archiviert. Sie sind in Arcinsys unter den Bestandsnummern 900-926 im Gliederungspunkt „Personenstandsarchiv Hessen“ des Staatsarchivs Marburg erschlossen. Die digitalisierten Registerbände werden sukzessive in Arcinsys verfügbar gemacht und sind somit online einsehbar.
Die Hauptregister werden zusammen mit den Sammelakten, in denen weitere Dokumente zu einem Eintrag wie das Aufgebot oder Todesfallanzeigen überliefert sind, in den Kommunalarchiven vor Ort archiviert.