Staatsarchiv Marburg
In Kurhessen wurden mit dem Gesetz vom 29. Oktober 1848, die Religionsfreiheit und die Einführung der bürgerlichen Ehe betreffend, die bestehenden Pfarr-, Kirchen- und Synagogenbücher zur Beurkundung der Geburts- und Todesfälle bestimmt. Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz festgelegt, dass die Untergerichte (Landgerichte / Justizämter) gesonderte Ehestandsbücher zu führen hatten und dass Personen, die nicht zu einer staatlich anerkannten Kirchengemeinschaft gehörten („Dissidenten“), zudem in Geburts- und Sterberegistern von den Ortsvorständen zu registrieren sind.
Best. Protokolle - Protokolle verschiedener Art. In dem Bestand sind Ehepaktenprotokolle aus dem Zeitraum 1849-1874 enthalten. Sie sind nach Ortschaften alphabetisch sortiert.