Eine Seite des Kirchenbuchs von Amönau mit Oberndorf und Warzenbach (lutherisch), 1739 (HStAM, Ki, 7)

Kirchenbücher

Bis zur Einführung der standesamtlichen Registerführung dokumentierten ausschließlich die Kirchen den Personenstand. In der evangelischen Kirche wurden mit der Reformation, in der katholischen seit dem Konzil von Trient 1563 Regeln für die Führung der Kirchenbücher aufgestellt.

In staatlichen Archiven sind vielfach für bestimmte Zeiträume Kirchenbuchduplikate archiviert, die Kirchenbücher selbst oder Mikrofilme davon befinden sich in den Pfarreien bzw. in den Archiven der Landeskirchen und Bistümer. Digitalisate von Kirchenbüchern sind über das kostenpflichtige Kirchenbuchportal Archion (www.archion.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) einsehbar.

Die hessischen Staatsarchive verwahren verschiedene Bestände an Kirchenbüchern.

Querschnitt und Aufrisse der Kirche zu Nordheim für die geplante Vergrößerung, 1812 (HStAD, P 11, 3869/1-2)

Staatsarchiv Darmstadt

Bestand

Best. C 11 Kirchenbuchduplikate enthält Kirchenbuchzweitschriften der ehemaligen Provinzen Oberhessen und Starkenburg aus der Zeit 1789-1875.

Über den Verbleib der Kirchenbücher der ehemaligen Provinz Rheinhessen informiert das „Verzeichnis der pfälzischen und rheinhessischen Kirchenbücher“, das vom Landesarchiv Speyer erstellt wurde.

Entwurfszeichnung der neu zu erbauenden Kirche in Großkrotenburg, Seitenansicht, 1826 (HStAM, Karten, P II 2562)

Staatsarchiv Marburg

In Marburg werden Kirchenbücher und Kirchbuchduplikate in verschiedenen Beständen aufbewahrt. Eine nach Ortschaften geordnete Übersicht zu den Kirchenbuchbeständen bietet die pdf-Datei "Genealogische Quellen im Staatsarchiv Marburg".

Bestände

  • Best. Ki - Kirchenbücher, 1572-1830.
  • Best. 315 k - Kirchenbuchduplikate aus den Superintendenturen Kassel und Allendorf/Werra, 1822-1909
  • Bestände der mittleren und unteren Kirchenbehörden (Duplikate), 1822-1944
  • Best. Protokolle - Protokolle: Kirchenbuchduplikate des bis 1866 zu Hessen-Darmstadt, danach zu Preußen gehörenden Hinterlandes, 1808-1874
Entwurfszeichnung der neuen Kirche St. Peter und Paul in Camberg, Querschnitt, 1777 (HHStAW, 3011/1, 2800 H)

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden

Im Herzogtum Nassau waren zivile Personenstandsregister verbindlich. Ihre Führung oblag den Pfarrern der Mehrheitsreligion vor Ort für alle Glaubensrichtungen gemeinsam einschließlich der Juden. So befinden sich diese Register heute in den Pfarrarchiven bzw. in den zuständigen zentralen Kirchenarchiven. Eine doppelte Führung gab es nur für wenige Jahre zwischen 1818 und 1824. Diese Dubletten liegen heute zumeist im Hauptstaatsarchiv in der Abt. 211. Lediglich im Fürstentum Nassau-Weilburg bestand ab 1771 die Pflicht, Kirchenbuchauszüge als Dubletten an die Regierung abzuliefern. Im 19. Jahrhundert gab es eine ähnliche Verpflichtung in Preußen ab 1838 sowie in der Landgrafschaft Hessen-Homburg.

Bestände

  • Abt. 361- Personenstandsverzeichnissse und Kirchenbuchauszüge
  • Abt. 211 - Nassauische Landesregierung (Kirchenbuchdubletten)

Archive der Landeskirchen und Bistümer

Landeskirchen und Bistümer verfügen über eigene Archive. Folgende Archive sind für den Bereich des heutigen Bundeslandes Hessen wichtig:

  • Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck / Landeskirchliches Archiv Kassel
  • Zentralarchiv der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau
  • Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland
  • Diözesanarchiv Bistum Fulda
  • Diözesanarchiv Limburg
  • Dom- und Diözesanarchiv Mainz
  • Erzbistumsarchiv Paderborn

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