Bis zur Einführung der standesamtlichen Registerführung dokumentierten ausschließlich die Kirchen den Personenstand. In der evangelischen Kirche wurden mit der Reformation, in der katholischen seit dem Konzil von Trient 1563 Regeln für die Führung der Kirchenbücher aufgestellt.
In staatlichen Archiven sind vielfach für bestimmte Zeiträume Kirchenbuchduplikate archiviert, die Kirchenbücher selbst oder Mikrofilme davon befinden sich in den Pfarreien bzw. in den Archiven der Landeskirchen und Bistümer. Digitalisate von Kirchenbüchern sind über das kostenpflichtige Kirchenbuchportal Archion ( www.archion.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) einsehbar.
Die hessischen Staatsarchive verwahren verschiedene Bestände an Kirchenbüchern.