Seite eines Sterbenebenregisters

Personenstandsarchiv Hessen

Geburt – Heirat – Tod: Die zentralen Ereignisse im Leben eines Menschen sind in den Personenstandsregistern festgehalten. Die hierfür zuständigen Standesämter wurden zum 1.10.1874 in Preußen, zum 1.1.1876 dann im ganzen Deutschen Reich (und somit auch in Hessen-Darmstadt) eingerichtet. Die Nebenregister, eine Art „Sicherungskopie“, sind zentral für das Bundesland im Personenstandsarchiv in Neustadt (Hessen) archiviert. Nach Ablauf der Fortführungsfristen geben die Standesamtsaufsichten bei den Kreisverwaltungen die Unterlagen dorthin ab. Damit stehen die Geburtsnebenregister, die vor mindestens 110 Jahren, die Heiratsnebenregister, die vor mindestens 80 Jahren, und die Sterbenebenregister, die vor mindestens 30 Jahren geschlossen wurden, für genealogische und wissenschaftliche Recherchen zur Verfügung.
Die Bestände des Personenstandsarchivs sind in einem nun abgeschlossenen Projekt bis zu den Stichjahren 1900 (Geburten), 1930 (Heiraten) und 1980 (Sterbefälle) digitalisiert worden und stehen über Arcinsys online zur Verfügung. Die Jahrgänge der Sterbenebenregister sind allerdings erst nach Ablauf von 60 Jahren frei zugänglich.

Das Personenstandsarchiv ist organisatorisch dem Staatsarchiv Marburg zugeordnet.

Kontakt

Haben Sie Fragen zu Aufgaben und Zuständigkeit des Personenstandsarchivs Hessen oder möchten Sie dort Archivalien einsehen? Sprechen Sie uns gerne an!