Blick in den Lesesaal des Staatsarchivs Darmstadt

Nutzen und Forschen

Forschen im Hessischen Landesarchiv

Das Archivgut des Hessischen Landesarchivs steht einer Einsichtnahme für Privatpersonen grundsätzlich offen. Darüber hinaus unterstützt das Hessische Landesarchiv Behörden und Gerichte sowie Bürgerinnen und Bürger, die Nachweise für private Rechtsansprüche benötigen.

Zur Vorbereitung eines Besuchs oder einer Anfrage empfehlen wir eine Recherche in der Onlinedatenbank ArcinsysÖffnet sich in einem neuen Fenster, die Informationen zu einer Vielzahl von Archivbeständen und Archivalien bereithält. Dort sehen Sie, in welchem Staatsarchiv das von Ihnen gesuchte Archivgut liegt. Nach Ihrer Registrierung in Arcinsys können Sie bequem die Archivalien für die Einsichtnahme im Lesesaal vorbestellen. Hierfür ist ein gültiges Nutzungsformular des entsprechenden Staatsarchivs erforderlich. Dieses können Sie in Arcinsys direkt nach der Registrierung oder im Rahmen des Bestellprozesses stellen; es ist sofort gültig.

Anmeldung

Wir empfehlen für die Staatsarchive in Darmstadt und Marburg sowie für das Personenstandsarchiv Hessen eine Terminanmeldung. Die Kontaktdaten der Archive finden Sie auf der Seite "Anmeldung". Bitte beachten Sie unsere Öffnungs- und Aushebezeiten und die gesetzlichen Feiertage in Hessen.

Auf einen Blick

Im Arcinsys kann man online nach dem Archivgut des Hessischen Landesarchivs und weiterer hessischer Archive recherchieren, digitalisierte Archivalien direkt einsehen und Archivalien zur Nutzung in den Lesesaal bestellen.

Die Dienstbibliotheken der drei hessischen Staatsarchive stehen zur Nutzung offen. Sie können online nach Titeln recherchieren und die Bücher und Schriften in unseren Lesesälen einsehen.

Staatsarchiv Darmstadt, Staatsarchiv Marburg und Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden: Montag bis Freitag, 9:00 - 17:30 Uhr

Personenstandsarchiv Hessen in Neustadt (Hessen): Mittwoch und Donnerstag, 9:00 - 16:00 Uhr

Die Aushebezeiten, Bestellfristen, Auslagedauer und weitere Informationen für Ihren Besuch sind auf der Seite "Öffnungszeiten" aufgeführt.

Die Lesesäle des Hessischen Landesarchivs befinden sich in Darmstadt, Marburg, Neustadt (Hessen) und Wiesbaden.

Hier erhalten Sie Informationen für die Anreise zu den drei Staatsarchiven und zum barrierefreien Zugang der Gebäude.

Anfragen an die Staatsarchive können Sie per Mail, auf dem Postweg oder per Telefon übermitteln. Gerne können Sie auch das Kontaktformular hier auf der Homepage verwenden, das in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung steht. Für Rechercheanfragen zu Bauakten im Staatsarchiv Darmstadt gibt es ein eigenes Formular.
Die Kontaktdaten der Archive finden Sie auf der Seite "Adressen und Kontakt".

Archivgut, das vor weniger als 30 Jahren entstanden ist, ist grundsätzlich für die Nutzung gesperrt. Für Archivgut mit personenbezogenen Daten läuft die Schutzfrist bis 10 Jahre nach dem Tod des oder der Betroffenen. Jüngeres Archivgut enthält häufig Angaben zu einzelnen noch lebenden Personen. Bei Unterlagen, die Geheimhaltungsvorschriften unterliegen, gelten besondere Fristen – teilweise ist das Hessische Archivgesetz anzuwenden, teilweise die Schutzfristenregelung des Bundesarchivgesetzes oder andere bundesrechtliche Regelungen.

Im Einzelfall ist auf Antrag eine Verkürzung von Schutzfristen möglich. Sie erlaubt es, das geschützte Archivgut auch vor Ablauf der Fristen zu nutzen.

Nutzerinnen und Nutzer können in den Lesesälen der drei hessischen Staatsarchive in Darmstadt, Marburg und Wiesbaden selbst Fotografien von Archivgut anfertigen, sofern keine schutzwürdigen oder konservatorischen Gründe dagegensprechen. Zudem können Reproduktionen durch die hauseigenen Fotowerkstätten gegen Entgelt in Auftrag gegeben werden.

Die Nutzung von Archivgut in den Lesesälen und der im Internet veröffentlichten Reproduktionen ist gebührenfrei. Für weitergehende Dienstleistungen des Hessischen Landesarchivs werden Gebühren erhoben.

Wegen Maßnahmen der Bestandserhaltung sind einige Bestände oder Archivaliengruppen des Hessischen Landesarchivs zeitweilig nicht nutzbar. Die betroffenen Bestände und Archivalien sind auf einer eigenen Seite aufgeführt.

Die Arbeit des Hessischen Landesarchivs und die Nutzung des Archivguts werden durch das Hessische Archivgesetz und die Nutzungsordnung geregelt.

Informationen über unseren Umgang mit Ihren Daten und über Ihre Rechte.

Für Ihre Forschungen haben wir einige Hilfsmittel und hilfreiche Links zusammengestellt.

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